Hallo briwi,
Sie sollten den Antrag stellen, von dem Sie sich den meisten Erfolg versprechen.
Letztlich wird auch bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente geprüft, ob mit einer Rehamaßnahme bzw. Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsminderung beseitigt werden kann. Umgekehrt wird auch bei einem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben geprüft, ob diese Maßnahme Erfolg versprechend ist oder ob der Antrag aufgrund einer nicht mehr zu behebenden Erwerbsminderung in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umzudeuten ist. Gleiches gilt auch, wenn die Maßnahme zwar durchgeführt, aber nicht erfolgreich war.
Rein versicherungsrechtlich gesehen ist es aber auch kein Problem, beide Anträge parallel zu stellen.