Hallo Mirja,
da Ihnen ihre Sachbearbeiterin bereits zugesagt hat, dass Sie den Bescheid umgehend erhalten, gehe ich davon aus, dass der Bescheid Ihnen in Kürze zugeht.
Für die Erteilung des Rentenbescheides ist es nicht erforderlich, die Anmeldung der Erstattungsansprüche seitens der KK bzw. Arbeitsagentur abzuwarten. Wie Sie schon richtig erläutert haben wird die Nachzahlung Ihrer Rente zunächst einbehalten. Sobald die KK und die Arbeitsagentur ihre Erstattungsansprüche geltend gemacht haben, kann die Nachzahlung abgerechnet werden.
Sollte der Bescheid weiter auf sich warten lassen, rate ich Ihnen, sich erneut telefonisch bei Ihrer Sachbearbeiterin zu erkundigen.