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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente- Arbeitsfähigkeit feststellen lassen

von Bertram24.01.2021 | 13:05
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 2015 beziehe ich eine volle EM Rente. Im April diesen Jahres läuft die 2. Befristung aus. Gemäß Bescheid aus 2018 wird die volle EM Rente ohne weitere Beantragung in eine teilweise EM Rente umgewandelt. Ursprünglich war ich davon ausgegangen, dass die Rente ersatzlos wegfällt. Mein Gesundheitszustand hat sich gebessert, so dass ich ab Dezember 21 eine private Ausbildung in einem neuen Beruf anstrebe (26 Std./Woche plus Lehrgänge). Dafür habe ich bereits eine Zusage eines Arbeitgebers. Für diesen Beruf muss ich darüber hinaus vollständig gesund sein, d.h. körperlich und psychisch und darf dementsprechend nicht erwerbsgemindert sein. Die Zeit der Rente hat mir geholfen wieder zu regenerieren, so dass ich wieder arbeitsfähig bin und mich darauf freue wieder ins Berufsleben einsteigen zu können. Dementsprechend möchte ich keine EM Rente mehr beziehen. Eine Unterstützung in Form der Rente oder in anderer Form benötige ich nach April nicht mehr. Was muss ich tun, um nicht mehr als erwerbsgemindert zu gelten? Kann ich ein Gutachten erstellen lassen oder reicht eine ärztliche Bescheinigung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bertram,

bei der Bewilligung Ihrer [Erwerbsminderungsrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html ist der Rentenversicherungsträger davon ausgegangen, dass Sie dauerhaft mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich erwerbstägig sein können. Deshalb würde auch ohne einen Antrag von Ihnen ab dem 01.05.2021 die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dauerhaft gezahlt werden.

Möchten Sie diese Rente nicht mehr in Anspruch nehmen, teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mit, dass Sie sich wieder für erwerbsfähig halten und im Dezember 2021 eine Ausbildung aufnehmen wollen. Der Rentenversicherungsträger wird dann entscheiden, ob Sie wieder in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Wenn die Rentenzahlung bereits zum 01.05.2021 eingestellt würde, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt bis zum Ausbildungsbeginn ohne Rentenzahlung bestreiten. Daher sollten Sie mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber vorab noch einmal klären, ob eine teilweise Erwerbsminderung i. S. des § 43 Absatz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) tatsächlich Ihrer Ausbildung entgegensteht.

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet Ihren Rentenversicherungsträger über die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung zu informieren. Dies ist aber regelmäßig drei Monate zuvor ausreichend.

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6 Antworten

Warumam 24.01.2021 | 13:37
Nur mal ganz doof nachgefragt : Warum wollen Sie überhaupt eine Bescheinigung oder sowas ? Gehen Sie doch einfach arbeiten und teilen Sie das der Rentenversicherung mit.
Bertramam 24.01.2021 | 14:13
Wenn es ausreichend ist, um nicht mehr als erwerbsgemindert zu gelten ist das eine Option. Die zukünftige Arbeitszeit liegt unter 6 Std täglich und der Verdienst liegt auch nicht über der Hinzuverdienst-Grenze der EM. Deshalb wäre der zukünftige Arbeitsvertrag alleine nicht ausreichend. Ich weiß nicht, inwieweit die RV ein einfaches Schreiben akzeptiert, in dem ich angebe voll arbeitsfähig zu sein und um Einstellung der Zahlung bitte. Wenn es so einfach ist, mache ich das gerne.
Bertramam 24.01.2021 | 19:05
Danke. Die Ausbildung geht zwangsläufig nur über diese begrenzte Zeit und da sie im medizinischen Bereich stattfindet ist die Feststellung der körperlichen und psychischen Gesundheit zwingend erforderlich, dementsprechend ist eine Erwerbsminderung hinderlich- abgesehen davon liegt diese nicht mehr vor und zwar bereits deutlich früher nicht mehr, so dass ich diese nicht weiter in Anspruch nehmen möchte.
;-)am 24.01.2021 | 18:41
"habe ich durch meine Sachbearbeiterin einen Antrag auf Feststellung gestellt" https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/festste…
Janaam 24.01.2021 | 17:32
So ganz verstehe ich nicht, warum Sie auf die Rente verzichten wollen. Dann könnten Sie doch problemlos eine normale 8 Stunden Ausbildung machen. Treten Sie zumindest erstmal die Ausbildung an und warten Sie ab, ob Sie es überhaupt schaffen.
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