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Erwerbsminderungsrente auch ohne Reha genehmigt?

von Silke H.02.11.2012 | 10:18
27181 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich stellte vor gut einem Jahr den Antrag auf Erwerbsminderungsrente, erhielt vorher Krankengeld wurde auch ausgesteuert. Während ich Krankengeld erhielt unternahm meine Krankenkasse nichts, dann wurde Rehaantrag gestellt-die Unterlagen wurden lange von einer Arztpraxis zur nächsten geschickt bevor die RV diese erhielt. Als ich dann ganz schnell zur Reha sollte konnte ich nicht fahren, da ich wegen anderen Erkrankungen noch in der laufenden Diagnostik stand, Arzt attestierte mir das auch. Dieses Jahr war ich dann bei einem Gutachter der RV. Jetzt wurde mir im Eilverfahren ein neue Rehaklinik vermittelt, aber ich bin nicht rehatauglich, da ich erst vor kurzem zu einer OP war und sich auch hier eine Erkrankung herausstellte, die eine umfassende Therapie anschließt. Dies wir mein Facharzt auch attestieren. Nun meine Frage, kann die Versicherung nicht auch ohne diese Reha über meinen Antrag entscheiden, da der Rehaantrag immerhin schon 18 Monate her ist und der Rentenantrag schon 13 Monate zurückliegt?

14 Antworten

???am 02.11.2012 | 11:17
Grundsätzlich kann über einen Antrag auf Erwerbsminderung natürlich auch ohne Durchführung einer Kur entschieden werden. Von dem Grundsatz "Reha vor Rente" kann nur abgewichen werden, wenn durch die Kur Ihre Erwerbsfähigkeit nicht mehr beeinflusst werden kann. Um das entscheiden zu können, sind jedoch gesicherte Erkenntnisse über Ihren dauerhaften (!) Gesundheitszustand nötig. Und da ist ja bei Ihnen anscheinend noch einiges im Gange. Sie sollten Ihr Problem mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen und dann ggf. den Reha-Antrag mit einem entsprechenden Attest Ihrer Ärzte zurückziehen.
Silke H.am 02.11.2012 | 11:28
Meine Krankenkasse hat die Rentenversicherung beauftragt eine Reha durchzuführen, nachdem ich mich ständig mit der Kasse in Verbindung gesetzt habe, weil sie während meines Krankengeldbezuges nichts unternahmen. Also kann ich den Antrag nicht zurückziehen, offiziell ging das von Kasse aus. Oder wie sehen Sie das?
Jockelam 02.11.2012 | 12:28
Was hätte denn die Krankenkasse wegen des Krankengeldbezuges unternehmen sollen *kopfschüttel*? Zu Ihrer Frage: sofern die Initiative zum Reha-antrag von der Krankenkasse ausging, können Sie ihn nicht einfach zurücknehmen.
Silke H.am 02.11.2012 | 14:41
Vielleicht zeitnah eine Reha beantragen und nicht erst nach ständigen Nachfragen seitens des Patienten, das etwas unternommen werden sollte, sonst ändert sich kein Gesundheitszustand, zumindest nicht zum positiven. Wenn jemand einen Bandscheibenvorfall erleitet oder einen Herzinfarkt hatte wird eine Reha zeitnah gemacht und nicht erst nach Monaten! Da könne Sie mit ihrem Kopf schütteln wie Sie wollen.
Jockelam 02.11.2012 | 14:43
Ja, da schüttel ich auch weiter mit dem Kopf. Wieso werden Sie nicht selber tätig ??? Es ist nicht die vorrangige Aufgabe der KK eine Reha für Sie zu beantragen.
Silke H.am 02.11.2012 | 15:00
Wenn Sie meine Zeilen richtig lesen, dann sehen Sie was ich geschrieben habe. Über Menschen urteilen sollte man erst, wenn man die Situation dieser Person genau kennt. Mit derartigen Unterstellungen bzw. Bewertungen sollte man zaghaft umgehen. Vielen Dank für die nützlichen Antworten bzgl. meiner Frage an die anderen.
KSCam 02.11.2012 | 17:59
Weiß die DRV eigentlich was Sie wollen? Die vor 18 Monaten beantragte Reha - die sich aus irgendwelchen Gründen immer wieder verzögert hat - um wieder arbeitsfähig zu werden oder die vor 13 Monaten beantragte Rente, weil "nichts mehr geht"? Hat die DRV die aktuellen Befunde über die Verschlimmerungen und neuen Erkrankungen der letzten Zeit? Oder dümpelt alles vor sich hin und keiner weiß, was Ihr Ziel ist?
Klaus-Peteram 02.11.2012 | 18:43
Das jetzt bereits zum zweiten ! Male die Reha nicht stattfinden kann und damit wohl auch keine finale Einschätzung ihrer Erwerbsfähgikeit ist natürlich persönliches Pech . Die RV kann da natürlich nichts für und darum verzögert sich jetzt das ganze Rentenverfahren. Da offensichtlich auch die Begutachtung bei einem Gutachter der DRV keine eindeutiges Ergebnis hinsichltich ihrer Erwerbsfähigkeit gebracht hat ( sonst hätten Sie schon längst die Rente .. ), wird es wohl ohne Reha nix werden mit der Entscheidung pro oder kontra Rente. Davon sollten Sie nach Lage der Dinge ausgehen. Natürlich ist es wichtig weiterhin neue akteulle ärztliche Unterlagen die eine Verschlechterung ihrer Erkrankungen attestieren PERMANENT bei der RV vorzulegen. Eventuell " nötigt " dies die RV dann doch dazu eine Rente ohne Reha zu genehmigen. Aber sicher ist dies nicht.
Silke H.am 02.11.2012 | 21:53
Nein es dümpelt nichts vor sich hin, aktuelle Befunde waren erst vor 2Wochen da und mein Facharzt und Hausarzt hatten leider die letzten 2Wochen Urlaub. Ich teilte aber bereits meiner KK und DRV den aktuellen Stand mit und wenn Arzt aus Urlaub kommt, wird dies auch noch schriftlich an DRV gesendet. Natürlich kann die DRV nichts für meine weiteren Erkrankungen, aber ich auch nicht...Krankheiten sucht sich keiner aus. Der Gutachter sagte zu mir im Gespräch, nach Krankengeldaussteuerung und danach immer noch AU und nach aktueller persönlicher Befundlage kommt eigentlich als nächstes die EM-Rente.
???am 03.11.2012 | 09:43
"Der Gutachter sagte zu mir im Gespräch, nach Krankengeldaussteuerung und danach immer noch AU und nach aktueller persönlicher Befundlage kommt eigentlich als nächstes die EM-Rente. " Das bedeutet eigentlich nur, dass der Gutachter keine Ahnung hat. Eine Erwerbsminderung liegt vor oder eben auch nicht. Ob Sie da jetzt Krankengeld, Arbeitslosengeld oder sonst was beziehen, beeinflusst doch nicht Ihren Gesundheitszustand!
Klaus-Peteram 03.11.2012 | 12:37
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Sehe ich ebenso. Solche Aussagen eines Gutachters sind mit Verlaub Blödsinn. Aber bitte sonst und grundsätzlich ganz ganz vorsichtig sein was mündliche Aussagen betrifft ! Die sollte man keinesfalls auf die berühmte Goldwaage legen, da Sie keinerlei Bedeutung im Verfahren haben. Wichtig wäre wie hat der Gutachter denn SCHRIFTLICH im Gutachten ihre Leistungsfähigkeit beurteilt ? Hat er eine Berentung vorgeschlagen, Sie für erwerbsfähig erklärt oder - was ich vermute - eben nur eine Reha vorgeschlagen ? Hat er damals nur eine Reha vorgeschlagen hält er Sie definitiv nicht für EM. Denn eine Reha wird ja nur bei der Möglichkeit der Besserung ihrer Erwerbsfähigkeit vorgschlagen und dann auch genehmigt und eben nicht wenn schon EM eingetreten ist. Und haben Sie überhaupt das Gutachten vorliegen und eingesehen ? Und was während einer Begutachtung so gesagt wird vom Gutachter und was dann letztlich im Gutachten stehe sind meistens zweierlei.. Diese bittere Erfahrung mussten schon viele machen. Ich kenne sogar Leute denen beim Rausgehen gesagt wurde " Machen Sie sich mal keine Sorgen. Ich empfehle auf jeden Fall die EM-Rente " und später wurde diese dann von der RV abgelehnt und zwar hauptsächlich aufgrund des Gutachtens wo der Gutachter den Probanten als voll erwerbsfähig beurteilt hat..
Silke H.am 03.11.2012 | 19:41
Das ist gut möglich, dass die Gutachter oder auch Ärzte in Reha zum Patienten sagen sie seien arbeitsunfähig und EM und dann im Befund schreiben sie das Gegenteil, diese Menschen arbeiten ja schließlich auch für die DRV... Das Gutachten habe ich noch nicht eingesehen. Kann ich es bei dem Gutachter einsehen oder muß ich mich direkt an DRV wenden? Muß ich dabei irgend etwas beachten, wenn ich um Einsichtnahme bitte?
Klaus-Peteram 03.11.2012 | 21:11
Das Gutachten fordern Sie schriftlich bei der RV an. Der Gutachter selbst darf es ihnen nicht direkt schicken. Zu beachten gibt es da weiter nichts, ausser das speziell psychiatrsiche Gutachten mit Sperrvermerk nur dem behandelndem Arzt zugesandt werden und nicht dem Patienten direkt.
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