Krankenkasse musste nachträglich Krankengeld bezahlen-rechtskräftiges Urteil. Kann man eine Berichtigung der Rentenzahlung beantragen oder kommt dies erst bei der Beantragung der Altersrente zum tragen.
Wird wohl so sein, die Krankenkasse teilt dies
der Rentenstelle mit und die RV. führt bei
nächster Gelegenheit die nachträgliche Kom-
pensation durch.
MfG.
Sofern dieses Krankengeld vor dem Leistungsfall für die EM-Rente liegt, ist eine Neuberechnung erforderlich. Sonst erst bei der Altersrente.
Das Krankengeld lag vor dem Leistungsfall
An sich wird jetzt eine Meldung der Krankenkasse an die RV erfolgen mit den ganzen Entgelten und die RV müsste erkennen, dass neu berechnet werden soll.
Sicherheitshalber können Sie aber eine Kopie vom Urteil machen und mit einem Zweizeiler an die RV die Überprüfung Ihrer Rentenhöhe beantragen.
vielen Dank für die Auskunft.
Hallo Sybille,
den Ausführungen von Die Farbe Schwarz schließen wir uns an.
Sofern das Krankengeld dem Zeitraum vor dem Leistungsfall (Zeitpunkt ab dem die Erwerbsminderung vorliegt) zugeordnet wurde, können Sie eine Neufeststellung der zustehenden Erwerbsminderungsrente formlos beantragen. Dies sollte aber grds. von Amts wegen durch die Sachbearbeitung erfolgen, da der zuständige RV-Träger über die nachträgliche Zahlung des Krankengeldes von der Krankenkasse informiert werden muss.