Hallo malli,
Erwerbsminderungsrente (auch die auf Dauer) können und dürfen von den Rententrägern überprüft werden. Die Zeitintervalle und ob es tatsächlich jemals zu einer Überprüfung kommt sind unterschiedlich, hängen von den gesundheitlichen Problemen und anderen Rahmenbedingungen (z.B. Hinzuverdienst/Minijob) ab.
Wie hier schon erwähnt kann Ihnen niemand ein standardisiertes Überprüfungsintervall nennen.