Ich erhalte seit einigen Monaten eine volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer. Ich kann im Bescheid keinen Zeitpunkt erkennen, wie lange ich die Erwerbsminderungsrente erhalte, lese nur auf unbestimmte Dauer. Können Sie mir sagen, was "unbestimmte Dauer" bedeutet, wann ich wieder einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss und wann ich wieder zum Gutaxhter muss? Ich werde im September 55Jahre alt und bekam vorher eine Erwerbsminderungsrente für 2Jahre. Danke
Die Erwerbsminderungsrente auf Dauer wird mit Vollendung des 65. Lebensjahres von Amts wegen (also automatisch) in eine Altersrente umgewandelt.
Einen Weiterbewilligungsantrag müssen Sie überhaupt nicht mehr stellen, und zum Gutachter müssen Sie sehr wahrscheinlich auch nicht mehr, garantiert ist das aber nicht.
Ergänzend zu den Ausführungen von Bernhard:
Die Erwerbminderungsrente wird zwar nach Vollendung des 65. Lebensjahres von Amts wegen in die Regelaltersrente umgewandelt. Es wird Ihnen aber kurz vor Vollendung des 65. Lebensjahres vom Rentenversicherungsträger noch ein kleiner Fragebogen zugesandt, der vollständig auszufüllen und an diesem zurückzusenden ist.
Aber keine Angst, dieser ist nicht so umfangreich wie ein Rentenantrag.
Sollten Sie damit nicht klar kommen, einfach einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihre Rentenversicherungsträgers vereinbaren oder wenden Sie sich an einen Versichertenältesten/Versichertenberater der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Beratungsstellen – siehe auf dieser Seite unter „Service“.
Oh Oh sind Sie ein A........... !!!!!!!!
Ich möchte mich bei Euch sehr herzlich bedanken für euere Hilfe. Kuss Rita