Hallo. Ich (44, 70 % GdB) bin seit 01/2008 krank, im Anschluss an Krankengeld bekam ich 2 Monate ALG, dann wurde eine volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zu 10/2008 genehmigt, befristet bis 01/2011. Es besteht nicht viel Hoffnung, dass ich wegen physischer und psychischer Einschränkungen diesen Job in der Firma noch irgendwann wieder ausüben kann. Nun bietet mir mein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung von 2 Jahresgehältern an. Nun die Frage: wirkt sich die Annahme des Aufhebungsvertrages, bzw. der Abfindung nachteilig auf die Erwerbsminderungsrente aus und wenn ja wie?
Für eine Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar!
Gruß
Babsi
Hallo Babsi,
die Abfindung wirkt sich nicht nachteilig aus und wird auch nicht mit der Rente verrechnet.Ich weiß es aus Erfahrung,habe 2007 den gleichen Weg gewählt.
Alles Gute
Verrechnung wäre ja doof. nee nimm was de kriegst und wech.....
Nein, die Abfindung wirkt sich auf ihr EM-Rente iicht aus.
Sie können sich übrigens sehr glücklich schätzen, das ihnen ihr Arbeitgeber freiwillig eine Abfindung anbietet und dann noch in dieser Höhe.
Das muss er nämlich nicht, sondern könnte Sie ohne Abfindung aus persönlichen Gründen ( lange Erkrankung mit schlechter Zukunftsprognose ) jederzeit ganz normal kündigen.
An ihrer Stelle würde ich dies Angebot sofort annehmen...
Abfindungen wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV. Sie sind daher nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Beschäftigung während des Rentenbezugs ausgeübt und auch noch während des Rentenbezugs bzw. vor Vollendung des 65. Lebensjahres aufgegeben wird.