Erwerbsminderungsrente – Aufwandsentschädigung als Proband
20.09.2010, 12:00
von
Annette
Ich bitte die Experten um die Beantwortung nachstehender Frage:
Darf man als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente an einer Studie als Proband für ein Kosmetikprodukt teilnehmen? Die Studie läuft 14 Tage mit geringem Zeitaufwand, dafür wird eine Aufwandsentschädigung von Euro 480,00 gezahlt.
MfG Annette
20.09.2010, 12:35
Experten-Antwort
Aufwandsentschädigungen die in einem Beschäftigungsverhältnis gezahlt werden sind rentenschädlich, sofern sie Arbeitsentgelt darstellen. Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV gelten steuerfreie Aufwandsentschädigungen aber nicht als Arbeitsentgelt. Am besten lassen Sie sich eine Bescheinigung über die zu erwartende Aufwandsentschädigung ausstellen und legen diese Ihrem Rentenversicherungsträger zur Prüfung vor.
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