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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Auslandsaufenthalt

von Elisabeth15.10.2010 | 13:02
2099 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 56 Jahre und seit 5 Jahren Zeiterwerbminderungsrentnerin, ich mache öfters im Jahre im Ausland Urlaub, können Sie mir bitte sagen, wieviele Monate im Jahr ich höchstens im Ausland Urlaub machen kann, ohne dass ich rentenrechtlich Nachteile erhalte. Für eine Rückantwort im Vorfeld Danke! Mit freundlichen Grüßen Elisabeth

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Rente wird unverändert weitergezahlt, wenn Sie sich nur vorübergehend im Ausland befinden.

Erst wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, kann sich dies auf Ihre Rente auswirken.

Bitte informieren Sie sich noch bei Ihrer Krankenkasse bezüglich den Auswirkungen auf Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, falls Sie längere Zeit im Ausland Urlaub machen wollen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Klemensam 15.10.2010 | 15:01
Da gibt es keine Fristen und keine Beschränkungen. Als EM-Rentnerin können Sie soviele Monate im Jahr ihren Urlaub im Ausland verbringen wie Sie möächten. Rentenrechtliche Nachteile können ihnen also aus der Länge ihre Urlaubes oder durch einen - vorrübergehenden - Aufenthalt im Ausland nicht entstehen.
Deutsche Rentenversicherung
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