Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSehr geehrter Herr Sebastian,
ergänzend zu den vorangegangenen Darstellungen der Hinweis auf die rechtlichen Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung im Hinblick auf die Weiterzahlung einer Rente derselben Leistungsart: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_101ABS1U2R4.1.
Interessant scheint auch die Überlegung, ob und wann sich eine verlängerte Zurechnungszeit, sofern sie entstehen würde, amortisiert.
Wie wird das halbe Jahr des Nichtrentenbezuges überbrückt? Werden Lücken im Versicherungsverlauf entstehen?
Werden Sie wieder berufstätig. Könnte sich diese Berufstätigkeit auf die Bestimmung des Leistungsfalles auswirken? Wollen Sie Leistungen bei der Arbeitsagentur/Jobcenter beantragen und würden diese bei vorliegendem Sachverhalt überhaupt zahlen? Was passiert in dieser Zeit mit der Krankenversicherung?
Da aus heutiger Sicht fraglich bleibt, welcher Leistungsfall und Rentenbeginn aus der Neubeantragung resultieren würden, stellt sich die Frage nach Aufwand und Nutzen, bei ungewissem Ausgang.
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