Hallo Malin,
für eine Erwerbsminderungsrente müssen u.a. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit P f l i c h t beiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=6