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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Pitti26.06.2013 | 14:20
1453 Ansichten
5 Antworten

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Hallo ! Ich bin EM -Rentner auf ZEIT , also befriestet gdb 30 mit gleichstellung vom A-Amt und habe noch einen Arbeitgeber .Ich kann nicht kündigen , wegen der Nachteile (Arbeitslosengeld als Fortzahlung beim Verlängerungsantrag EM-Rente)Zu kaputt zum arbeiten. Wie werde Ich den Arbeitgeber bzw,das Arbeitsverhältnis los ohne Nachteile . Tschüß ,und vielen Dank !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu diesem arbeitsrechtlichen Problem können wir Ihnen leider keinen Rat geben.

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4 Antworten

HotRodam 26.06.2013 | 14:51
Geh zur BA oder einem derer Derivate und erkläre denen, daß du deinen Job einem anderen, der unbedingt arbeiten will, zur Verfügung stellen möchtest.
Reginaam 26.06.2013 | 15:37
Warum wollen Sie denn überhaupt " ihr Arbeitsverhältnis los werden " ? Das kann doch bis auf weiteres und ohne Nachteile für Sie einfach weiterlaufen. Versteh ihr Problem nicht was Sie damit haben... Und " los werden " können Sie das nicht so einfach. Ein Arbeitsverhältnis muss IMMER durch eine Kündigung aufgehoben werden - entweder von ihnen ( was keinesfalls anzuraten ist ) oder ihrem Arbeitgeber. Ausnahme wäre, wenn in ihrem Tarif /Arbeitsvertrag bei Zuerkeuung einer EM-rente das Arbeitsverhältnis autoantscih aufgelöst wird. So etwas gibt es - meist - aber nur im öffentlichen Dienst und auch nur bei einen unbefristeten EM-Rente und nicht bei eienr nur befristeten.
Reginaam 26.06.2013 | 15:40
" Ich kann nicht kündigen , wegen der Nachteile (Arbeitslosengeld als Fortzahlung beim Verlängerungsantrag EM-Rente" Das stimmt übrigens nicht. ALG I Anspruch während eines Verlängerungsantrages haben Sie immer - egal ob noch ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht ( mehr ). Auch wenn Sie selbst während der EM-Rente kündigen kann ihnen in dem Fall die Agentur für Arbeit später dann keinen Strick daraus drehen und ihnen z.b. das ALG I sperren.
Sonniam 27.06.2013 | 06:30
Hallo. Ich habe mein Arbeitsverhätnis auch noch obwohl ich befristete EMR erhalte und bei der KV ausgesteuert wurde.Das hat keinen Nachteil es ruht doch einfach nur. Sollte ich aber selber kündigen und dann zum AA müssen können die mir ne Sperre geben. Die können mich auch nicht vermitteln was aus den Gutachten des Ärztlichen Dienstes hervorgeht .Auf den Arbeitsplatz kann ich keinesfalls wegen eines Arbeitsunfalles zurück und was anderes können die mir nicht anbieten.Weder der Arbeitgeber noch ich haben einen Nachteil wenn das Arbeitsverhältnis ruht bis die EMR unbefrißtet gezahlt wird,ich erhalte dann ja noch die Urlaubsabgeltung von 15 Monaten plus der Schwerbehindertentage. LG SONJA
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