mich beschäftigt eine Frage, die mir nicht mehr aus dem Kopf geht. Lt. DRV wird mir für zwei Jahre die Erwerbsminderungsrente rückwirkend bewilligt. Der Bescheid soll mir bald zugestellt werden. Wenn ich nun davon ausgehe, dass ich die EWMR dann bis Ende 2013 bekommen sollte (länger geht es ja nicht, da rückwirkend 2 Jahre + 1 Jahr in 2013 = Höchstdauer von 3 Jahren), muss ich ja davon ausgehen, schon wieder nach 6 Monaten einen Verlängerungsantrag zu stellen.
Oder gibt es hier eine Ausnahmeregelung, wonach man die Höchstdauer von 3 Jahren überschreiten darf, wenn man die EWMR für zwei Jahre rückwirkend bekommt?
Viele Grüße Maja
17.12.2012, 08:52
von
Klaus-Peter
Nein, eine "Ausnahmeregelung" gibt es nicht. Auch nicht wenn eine Rente rückwirkend genehmigt wird. Befristete Renten können max. bis zu 3 Jahren pro Befristung und längstens für insgesamt 9 Jahre befrisitet werden. Die einzelnen Zeiträume der Befristung können zwar unterschiedlich lang sein, aber dürfen eben max. pro Befristung nur 3 Jahre betragen.
Selbst wenn Sie nächstes Jahr dann einen Verlängerungsantrag stellen müssen wo ist das Problem ? Klar ist es etwas Papierkram und u.U. wird auch eine Begutachtung notwendig. Aber da muss nun leider jeder durch. Wenn Sie weiterhin erkrankt sind und sich an ihrer Erwerbsminderung nichts geändert ( also gebessert ) hat wird ihre EM-Rente auch sicher weiter verlängert werden.
17.12.2012, 09:05
von
Maja
Hallo Klaus-Peter,
ein Problem ist es nicht, aber man macht sich natürlich schon Gedanken über die Zukunft. Es ist halt alles so ungewiss. Seit Ende Oktober weiß ich nun, dass ich erwerbsgemindert bin (habe verschiedene Schreiben von der DRV bekommen und auch telefoniert). Der Bescheid hingegen ist immer noch nicht eingetroffen. Man sagt mir zwar immer wieder, dass dieser "demnächst" da sein wird, aber bislang ist nichts da. Daher habe ich im Prinzip nichts schwarz auf weiß, nicht einmal das Rentenende. Daher frage ich dann hier nach, um Infos zu bekommen.
17.12.2012, 10:15
von
Klaus-Peter
Natürlich ist alles insofern ungewiss. Aber im Grunde haben ja alle EM-Rentner beim oder nach dem Erstantrag das Problem, das sie nicht wissen ob ihre Rente beim nächsten Mal dann wieder verlängert wird oder nicht. Kann das sehr gut nachempfinden. Auch das jeweilige Prozedere ( z.b. Begutachtung Ja oder Nein ) und die Dauer des Verfahrens kann dann ganz unterschiedlich ausfallen. Von wenigen Wochen über viele Monate oder sogar bis zu Jahren ist alles möglich. Das liegt in der Natur der Sache und lässt sich auch nicht ändern, da es immer und nur vom Einzelfall abhängig ist.
Nun warten Sie bitte doch erstmal den Bescheid ab. Alles spekulieren bringt aj nicht wirklich was. Ausserdem hat sich - leider - schon öfters herausgestellt, das telf. getätigte Aussagen dann so nicht immer im Bescheid stehen. Nur der schriftliche Bescheid zählt letztlich ! Wenn Sie den Bescheid dann vorliegen haben wissen Sie zumindest was jetzt erstmal Fakt ist und können sich auf alles weitere dann zumindest vorbereiten und einstellen ( wie z.b. die rechtzeitige Stellung des Verlängerungsantrages ) .
17.12.2012, 11:06
Experten-Antwort
1. Die Bescheiderteilung sollte abgewartet werden. Bei Zeitrenten sollte grundsätzlich rechtzeitig ein Antrag auf Weiterbewilligung dieser Rente gestellt werden. 2. Bei der erstmaligen Bewilligung der Zeitrente erfolgt eine Befristung längstens für drei Jahre unter Berücksichtigung des ermittelten Rentenbeginns. Ist für den Anspruch die Arbeitsmarktlage n i c h t maßgebend so ist die Befristung auf eine maximale Gesamtdauer von neun Jahren ab Zeitrentenbeginn beschränkt. Danach ist eine Dauerrente zu zahlen. Ist jedoch für den Anspruch auch die Arbeitsmarktlage maßgebend, so gilt die Höchstdauer der Befristung von insgesamt neun Jahren in diesen Fällen n i c h t. D.h. diese Befristung kann mehrfach bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze verlängert werden.