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Erwerbsminderungsrente

von Mariella20.02.2008 | 14:13
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Mein Vater bekommt Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 750,00 € monatlich. Uns erscheint dies zu wenig. Gibt bzw. gab es ein Gesetz, wonach die Erwerbsminderungsrente mit ca. 70 % des letzten Nettogehalts berechnet wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Mariella,

bei der Berechnung einer jeder Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird immer die gesamte "Lebensleistung" vom Eintritt in die Versicherung bis zum Ende (Eintritt des Rentenereignisses, z.B. Erwerbsminderung) und zum Teil darüber hinaus (Zurechnungszeit) der Rentenhöhe zu Grunde gelegt. Zusätzlich verändert sich der Zugangsfaktor je nach Lebensalter bei Rentenbeginn.

Man kann, wenn man einen Rentenbescheid in Händen hat, aber von folgender Grundregel ausgehen: sind die Zeiten und Entgelte im beigefügten "Versicherungsverlauf" zutreffend, wurde auch die Rente richtig errechnet. Sollten Sie nähere Erläuterungen benötigen, suchen Sie doch zusammen mit Ihrem Vater eine Beratungsstelle der Rentenversicherung auf, dort kann man Ihnen der mitgebrachten Rentenbescheid umfassend erläutern. Zu finden: Siehe links in der Navigationsleiste dieser Site "Beratungsstellen".

6 Antworten

Schadeam 20.02.2008 | 14:20
nein, so ein Gesetz gibt es nicht, gab es nie und wird es wohl nie geben. Die Bildzeitung ist nicht das Bundesgesetzblatt! Das wäre ja auch völlig ungerecht: Nehmen Sie einen Menschen, der erst mit 55 anfängt zu arbeiten, aber 4000 € netto verdient. Der wird mit 60 erwerbsunfähig und müsste für seine 5 Beitragsjahre nach Ihrer Rechnung eine Rente von 2800 € erhalten. Das ist doch sicherlich vollkommen unrealistisch.
Ypsilonam 20.02.2008 | 15:07
Er kann ja eventuell Grusi oder Wohngeld beantragen.
Antoniusam 20.02.2008 | 15:12
Beamtenpensionen werden meines Wissens tatsächlich nach den letzten drei Gehältern berechnet. Bei den gesetzlichen Renten zählt aber das gesamte Erwerbsleben. MfG
Biofaulmasseam 20.02.2008 | 16:25
Das ist richtig,@Antonius. Die beamtete Biofaulmasse hat auch hier wiederum den Vorteil, nach dem letzten Einkommen als Berechnungsgrundlage ihre Pension zu bekommen, und das mehr als 12 mal pro Jahr!! Ein Schlag ins Gesicht jedes Rentners, der nur den Durchschnitt des Einkommens seines Erwerbslebens als Rente erhält.
BMWam 20.02.2008 | 18:08
Halten Sie sich doch mit solchen unqualifizierten Äußerungen zurück, und machen Sie sich sachkundig, bevor Sie einen Berufsstand hier in Verruf bringen. Anstatt die einzelnen Arbeitnehmergruppen gegeneinander aufzuwiegeln, sollten Sie besser dafür sorgen, dass gegen die Politik als wahren Übeltäter vorgegangen wird. Dort wird doch der Grundstein gelegt für die Devise "Teile und Herrsche". 1 Beispiel: Der, der sich für den kommenden Bundeskanzler hält schrie im Wahlkampf, dass die Arbeitnehmer am Aufschwung beteiligt werden müssen! Großzügige Lohnerhöhungen solle es endlich wieder geben. Jetzt geht es um die Beschäftige des öffentlichen Dienstes... Und? Haben sie derartige Äußerungen schon vernehmen können??? Denken Sie mal darüber nach. PS: Die Anpassung der Bezüge der "beamteten Biofaulmasse" betrug in Rheinland-Pfalz im Jahr 2007 0,5%, die Pensionäre gingen gar komplett leer aus - und die müssen alle die gleichen Kosten tragen wie Sie es auch müssen! Also: Erst denken - dann reden (schreiben)!
hasiam 20.02.2008 | 18:53
die gröten sozialschmarotzer machen gegen die Bamten mobil. im scnitt arbeitet ein beamter 2,5std mehr in der woche, als sein kollega und das mal 40jahre! schiko, der Häuptling der Beamtenhasser kann ja mal rechnen... verzicht bei den tariferhöhungen gegenüber den teuersten, die Angestellten!!! da kämen summen zusammmen es ist erwiesen, die billigsten und produktivsten, sind die kleinen Beamten bis Besoldung ca. A14!!! euer süsser hasi.. ei, ei, ei...
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