Hallo Mariella,
bei der Berechnung einer jeder Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird immer die gesamte "Lebensleistung" vom Eintritt in die Versicherung bis zum Ende (Eintritt des Rentenereignisses, z.B. Erwerbsminderung) und zum Teil darüber hinaus (Zurechnungszeit) der Rentenhöhe zu Grunde gelegt. Zusätzlich verändert sich der Zugangsfaktor je nach Lebensalter bei Rentenbeginn.
Man kann, wenn man einen Rentenbescheid in Händen hat, aber von folgender Grundregel ausgehen: sind die Zeiten und Entgelte im beigefügten "Versicherungsverlauf" zutreffend, wurde auch die Rente richtig errechnet. Sollten Sie nähere Erläuterungen benötigen, suchen Sie doch zusammen mit Ihrem Vater eine Beratungsstelle der Rentenversicherung auf, dort kann man Ihnen der mitgebrachten Rentenbescheid umfassend erläutern. Zu finden: Siehe links in der Navigationsleiste dieser Site "Beratungsstellen".