Erwerbsminderungsrente

von
Mariella

Mein Vater bekommt Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 750,00 € monatlich. Uns erscheint dies zu wenig. Gibt bzw. gab es ein Gesetz, wonach die Erwerbsminderungsrente mit ca. 70 % des letzten Nettogehalts berechnet wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

von
Schade

nein, so ein Gesetz gibt es nicht, gab es nie und wird es wohl nie geben. Die Bildzeitung ist nicht das Bundesgesetzblatt!

Das wäre ja auch völlig ungerecht:

Nehmen Sie einen Menschen, der erst mit 55 anfängt zu arbeiten, aber 4000 € netto verdient.
Der wird mit 60 erwerbsunfähig und müsste für seine 5 Beitragsjahre nach Ihrer Rechnung eine Rente von 2800 € erhalten.

Das ist doch sicherlich vollkommen unrealistisch.

von
Ypsilon

Er kann ja eventuell Grusi oder Wohngeld beantragen.

Experten-Antwort

Hallo Mariella,
bei der Berechnung einer jeder Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird immer die gesamte "Lebensleistung" vom Eintritt in die Versicherung bis zum Ende (Eintritt des Rentenereignisses, z.B. Erwerbsminderung) und zum Teil darüber hinaus (Zurechnungszeit) der Rentenhöhe zu Grunde gelegt. Zusätzlich verändert sich der Zugangsfaktor je nach Lebensalter bei Rentenbeginn.
Man kann, wenn man einen Rentenbescheid in Händen hat, aber von folgender Grundregel ausgehen: sind die Zeiten und Entgelte im beigefügten "Versicherungsverlauf" zutreffend, wurde auch die Rente richtig errechnet. Sollten Sie nähere Erläuterungen benötigen, suchen Sie doch zusammen mit Ihrem Vater eine Beratungsstelle der Rentenversicherung auf, dort kann man Ihnen der mitgebrachten Rentenbescheid umfassend erläutern. Zu finden: Siehe links in der Navigationsleiste dieser Site "Beratungsstellen".

von
Antonius

Beamtenpensionen werden meines Wissens tatsächlich nach den letzten drei Gehältern berechnet. Bei den gesetzlichen Renten zählt aber das gesamte Erwerbsleben.

MfG

von
BMW

Halten Sie sich doch mit solchen unqualifizierten Äußerungen zurück, und machen Sie sich sachkundig, bevor Sie einen Berufsstand hier in Verruf bringen. Anstatt die einzelnen Arbeitnehmergruppen gegeneinander aufzuwiegeln, sollten Sie besser dafür sorgen, dass gegen die Politik als wahren Übeltäter vorgegangen wird. Dort wird doch der Grundstein gelegt für die Devise "Teile und Herrsche".

1 Beispiel: Der, der sich für den kommenden Bundeskanzler hält schrie im Wahlkampf, dass die Arbeitnehmer am Aufschwung beteiligt werden müssen! Großzügige Lohnerhöhungen solle es endlich wieder geben. Jetzt geht es um die Beschäftige des öffentlichen Dienstes... Und? Haben sie derartige Äußerungen schon vernehmen können??? Denken Sie mal darüber nach.

PS: Die Anpassung der Bezüge der "beamteten Biofaulmasse" betrug in Rheinland-Pfalz im Jahr 2007 0,5%, die Pensionäre gingen gar komplett leer aus - und die müssen alle die gleichen Kosten tragen wie Sie es auch müssen!

Also: Erst denken - dann reden (schreiben)!

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