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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beantragen nach Mdk gutachten

von Corinna Kasischke28.04.2016 | 14:38
3249 Ansichten
6 Antworten

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Ich wurde im Dezember 2015 vom MDK (RV hat Termin gemacht) begutachtet. Nach diesem Gutachten liegt meine Arbeitsleistung derzeit unter 3 Std. Kann ich EMR beantragen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Damit Ihr gfls. bestehender Rentenanspruch überprüft werden kann, sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

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5 Antworten

Die Farbe Schwarzam 28.04.2016 | 14:40
Beantragen können Sie alles, was Sie wollen. Die persönlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente scheinen nach dem Gutachten ja vorzuliegen. Es kommt dann noch darauf an, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Erfüllung einer Wartezeit etc.). Ich empfehle ein Beratungsgespräch beim RV-Träger.
Onkel Ottoam 28.04.2016 | 14:59
Sicher können Sie eine EM-Rente beantragen. Allerdings wird sich die DRV nicht auf das Gutachten des MDK verlassen, sondern Sie wahrscheinlich von eigenen Gutachtern untersuchen lassen.
W*lfgangam 28.04.2016 | 19:08
Hallo Corinna Kasischke, Sie sollten den finanziellen Aspekt aber auch nicht unberücksichtigt lassen. Wenn Sie noch relativ frisch im Krankengeldbezug sind - was oft deutlich höher als die EM-Rente ist (oberster Betrag auf Ihrer letzten Renteninformation minus 10,5 KV/PV) - gibt es keine Eile, den Rentenantrag jetzt schon zu stellen. Dez. 2015 ist ja nun schon ein paar Monate zurück. Gab es bisher keine Reaktion der Krankenkasse? Oder ist die akute Erkrankung/Erwerbsfähigkeit zz. mit Reha nicht (weiter) verbesserungsfähig (Krebs?), sodass der weitere Heilungsprozess abzuwarten ist? Andererseits kann es jetzt auch ein 'günstiger' Zeitpunkt, wo Sie auf dem Höhepunkt der gesundheitlichen Einschränkungen sind. Zu empfehlen ist schon, eine Beratungsstelle zur aktuellen Situation direkt aufzusuchen, bevor Sie vielleicht 'unüberlegt' einen Rentenantrag stellen/nicht stellen ...und hier die persönliche Situation sowieso nicht beurteilt werden kann. Gruß w.
Schorscham 28.04.2016 | 19:33
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Zu lange sollte man allerdings nicht mit der Antragsstellung warten, sonst ergeht es einem wie dieser Dame hier: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Die DRV arbeitet bekanntlich nicht gerade schnell. Und wenn es dann noch zu unvorhersehbaren Verzögerungen kommt, ist das Krankengeld schneller ausgelaufen als man denkt. MfG
W*lfgangam 28.04.2016 | 20:27
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Hallo Schorsch, die Nahtlosigkeitsregelung ins ALG könnte noch folgen. Bei maximaler Bezugsdauer altersentsprechend kann auch das noch mal ein 'Pfund' sein - insbesondere für Jahrgänge in Altersrentennähe ohne Abschlag. Grundsätzlich haben Sie Recht, und individuell kann das alles andere als schematisch nach Plan A laufen. Gruß w.
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