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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Bearbeitungsdauer

von Marianne25.09.2012 | 12:32
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin im April aus einer Rehalbilitationsmaßnahme erwerbs- und arbeitsunfähig entlassen worden. Es wurde mir nahegelegt, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Der Sachbearbeiter der DRV, bei dem ich war, hat, nach Rücksprache mit der DRV Berlin, gesagt, dass bei mir eine Umwandlung des Reha-Antrages stattfinden würde und dass das ganze Verfahren relativ schnell abgewickelt würde. Nun habe ich im Juni den Antrag gestellt und die Unterlagen, die die DRV Berlin haben wollte, abgeschickt. Man wolle sich hauptsächlich auf den Reha-Bericht stützen, darum müsse ich keine Gutachten von meinen Ärzten einreichen. Nun sind schon über 3 Monate ins Land gegangen und ich warte täglich auf Post der DRV. Heute kam dann endlich ein Schreiben und ich dachte, ich bekäme die Entscheidung mitgeteilt. Aber nun will die DRV doch noch die Berichte von meinem Hausarzt und von meinem Neurologen. Damit dies alles schnell über die Bühne geht, war ich schon bei den Ärzten und ich hoffe, ich bekomme die Unterlagen schnell zurück. Meine Frage wäre, ob ich wieder mehrere Monate warten muss, bis ich die Entscheidung der DRV bekomme? Ich weiß, dass die Bearbeitung grundsätzlich etwas länger dauert. Da ich an psychischen Beschwerden leide, ist die Ungewissheit für mich auch Gift. Ich schlafe schon kaum noch richtig, da ich fürchterliche Angst habe, falls die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird. Danke im Voraus. Marianne

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu der Bearbeitungsdauer kann ich leider keine Prognose abgeben. Sie könnten aber die Sachbearbeitung anrufen und nachfragen.

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9 Antworten

Schadeam 25.09.2012 | 13:55
Und was soll Ihnen nun irgendjemand im Forum sagen? Dass die Dauer eines Rentenverfahrens unterschiedlich lange dauern kann? Dass man ursprünglich geglaubt hat die Berichte aus der Reha reichen und nun will "irgendein Arzt" der DRV doch noch weitere Unterlagen? Dass keiner hier weiß ob die Rente bewilligt wird oder nicht? Sorry, wenn überhaupt kann Ihnen nur die Sachbearbeitung vor Ort genaueres sagen.
Marianneam 25.09.2012 | 14:02
Ach, nun habe ich vor lauter Aufregung vergessen, meine eigentliche Frage zu stellen. Die DRV möchte von meinen Ärzten Angaben zu Funktionisstörungen, nicht nur über Diagnosen, haben. Was ist denn darunter zu verstehen?
R.A.am 25.09.2012 | 14:47
Zitat von Marianne anzeigenausblenden
Man spricht gewöhnlich von Funktionsstörungen, wenn Finger, Hände, Arme, Zehen, Füße, Beine, Augen, Nase, Ohren, etc., nicht so funktionieren wie sie funktionieren sollen. Nur wenn Funktionsstörungen vorliegen, die eine Arbeitsaufnahme erheblich erschweren oder gar unmöglich machen, kann überhaupt von einer rentenrelevanten Erwerbsminderung ausgegangen werden. Offenbar war Ihr Reha-Bericht diesbezüglich nicht eindeutig genug, sodaß der sozialmedizinische Dienst der DRV weiteren Klärungsbedarf hat. (Ich musste übrigens ganze 2 Jahre auf meine Rentenbewilligung warten, obwohl der Reha-Entlassungsbericht sehr eindeutig war!) MfG
Marianneam 25.09.2012 | 15:11
Zitat von R.A. anzeigenausblenden
Ach, nun habe ich vor lauter Aufregung vergessen, meine eigentliche Frage zu stellen. Die DRV möchte von meinen Ärzten Angaben zu Funktionisstörungen, nicht nur über Diagnosen, haben. Was ist denn darunter zu verstehen?
Man spricht gewöhnlich von Funktionsstörungen, wenn Finger, Hände, Arme, Zehen, Füße, Beine, Augen, Nase, Ohren, etc., nicht so funktionieren wie sie funktionieren sollen. Nur wenn Funktionsstörungen vorliegen, die eine Arbeitsaufnahme erheblich erschweren oder gar unmöglich machen, kann überhaupt von einer rentenrelevanten Erwerbsminderung ausgegangen werden. Offenbar war Ihr Reha-Bericht diesbezüglich nicht eindeutig genug, sodaß der sozialmedizinische Dienst der DRV weiteren Klärungsbedarf hat. (Ich musste übrigens ganze 2 Jahre auf meine Rentenbewilligung warten, obwohl der Reha-Entlassungsbericht sehr eindeutig war!) MfG
Oh je. Ich leide an Depressionen und Angststörungen usw. Mit meinen Fingern, Nase, Augen usw. ist fast alles in Ordnung.
Reineram 25.09.2012 | 16:39
Hallo Marianne, Angststörungen können sich in vielen verschiedenen körperlichen und seelische Symtome ausdrücken. Wie Herzrasen,Atemnot,Schwindelgefühle,Magen-Darmproblme,Gefühle von itiefer Erschöpfung,nackte Angst vor Schmerzen,Ängste vor seelischen u. körperlichen Absturz,Angst vor dem Ausgeliefertsein. Depressionen: gedrückte Stimmung,Traurigkeit,Niedergeschlagenheit, Mutlosigkeit,Hoffnungslosigkeit,deutlich vemindertes Interesse oder Freude an allen oder fast allen Aktivitäten,Schlaflosigkeit.Verminderte Denk-u.Konzentrationsfähigkeit,verringerte Fähigkeit Entscheidungen zu treffen.auffalelnde Ruhelosigkeit,Müdigkeit u.Energieverlust.Wiederkehrende Selbstmordgedanken usw. Dies sind nur eine Beispiele,was unter Funktionsstörungen gemeint ist Sagen sie ihrem behandelten Arzt, dass sie die Funktionsstörungen für ihre Krankheiten benötigen. Leider ist dies sehr oft, dass dies in den Arztberichten fehlt. Aber bitte bedenken, diese Berichte müssen aussagefähig sein. Das ist immer entscheidend bei der Rentengewährung. Es kommt niicht auf die Diagnosen an.
Marianneam 25.09.2012 | 17:02
Zitat von Reiner anzeigenausblenden
Ach, so etwas ist gemeint. Das Dumme ist nur, dass die Arzthelferin meines Neurologen gesagt hat, dass ich mit dem Formular nicht direkt zum Arzt muss. Sie würde es weitergeben und dann würde es ausgefüllt. Aber ob dann alles, was an Funktionsstörungen vorhanden ist, von ihm eingetragen ist, ist fraglich. Wäre eigentlich lieber selber dabei. Na ja, ich warte mal ab, was drin steht. Zu meiner Hausärztin muss ich morgen. Mit ihr kann ich das Formular direkt durchgehen. Danke noch einmal
R.A.am 25.09.2012 | 20:53
Ich habe mir damals, als es um meine Rente ging, das Heft des Handelns nicht aus der Hand nehmen lassen. Bereits in der Reha-Klinik hatte ich vor dem Abschlußgespräch mit dem Stationsarzt eine schriftliche Stellungnahme verfasst, in der ich meine persönliche Einschätzung zu meinem Restleistungsvermögen schilderte. Und das meiste davon fand ich hinterher auch im Entllassungsbericht wieder. Auch meinen behandelnden Ärzten hatte ich eine schriftliche Stellungnahme mit meiner Selbsteinschätzung übergeben, die ebenfalls fast wortgetreu übernommen wurde. Wenn Sie keine Gelegenheit bekommen, direkt mit Ihrem Neurologen den Befundbericht zu besprechen, sollten Sie ihm zumindest eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen. Es wäre doch zu ärgerlich, wenn ihr Rentenantrag nur deshalb abgelehnt wird, weil die ärztlichen Befundberichte nicht aussagekräftig genug sind. Oder? Schauen Sie also besser nicht tatenlos zu, sondern wirken Sie mit so gut Sie können!
Klaus-Peteram 26.09.2012 | 10:45
Zitat von R.A. anzeigenausblenden
Genau so ist es. Selbiges habe ich auch gemacht. Die meisten Ärzte sind einfach zu " faul " selbst was zu schreiben und vor allem viel und ausgiebig. Die sind dann regelrecht dankbar dafür wenn man ihnnen was aufschreibt , was sie dann einfach übernehmen können Oft sogar 1 zu 1 .. Auch wenn einmal eine Diagnose gestellt wird, wird diese von Arzt zu Arzt weiter ünbernommen. Teiwleise werden auch ganze Teile aus alten Arztberichten und von anderen Ärzten/Kliniken einfach übernommen. Das ganze sollte man also für seine Zwecke nutzen...
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