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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente beenden, warum so umständlich?

von Bürokratie12.10.2019 | 23:51
143 Ansichten
8 Antworten

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Meine Erwerbsminderungsrente ist befristet bis zum 31.12.19. Weil sich mein Zustand gebessert hat und ich sowieso keine Verlängerung wollte, hab ich mir zum 15 September eine Vollzeitstelle gesucht. Nach Vertragsunterzeichnung sofort DRV angerufen und mitgeteilt das ich auf die ER Rente verzichte. Die haben mir erstmal was von 6300 € hinzuverdienstgrenze erzählt und gemeint man braucht die Rente nicht vorzeitig beenden ich krieg ja noch geld... Als ich nachgehackt habe, hat sich herausgestell dass die gute Mitarbeiterin absolut keine Ahnung hatte und nur noch am stottern war und telefonisch keine Aussagen mehr machen wollte. Hab dann alles über VdK machen lassen... Hab nun heute einen Brief von der DRV bekommen, wo man wissen will wieviel ich verdiene und wie lang ich Arbeite etc. um zu klären ob ich noch Anspruch habe?? Was versteht die DRV an Vollzeit nicht und einem vielfachen verdienst der zuvor erhaltenen Rente? Ich kann wieder Arbeiten und möchte keine sozialleistungen mehr! Was muss man hier bitte prüfen? Erst wollte man mir keine Rente geben und nun will man sie nicht mehr beenden, wo ist hier der sinn?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bürokratie,

Sie haben ja bereits einige Hinweise erhalten. Letztlich sollten Sie die Anfrage Ihres Rentenversicherungsträgers beantworten und den Bescheid abwarten.

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7 Antworten

Tippsiam 13.10.2019 | 05:22
Hallo Bürokratie, das ist nicht umständlich oder kompliziert, sondern einfach, sagen wir mal, "die Rechtslage". Sie haben einen Bewilligungsbescheid erhalten, nach dem Sie bis zum Jahresende Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhalten. Nun gehen Sie wieder arbeiten, was Sie ja dürfen, wenn Sie sich entsprechend fit fühlen. Sie dürfen auch wieder Vollzeit arbeiten, wenn Ihnen danach ist. Und Sie müssen selbstverständlich nicht die Verlängerung (nach dem 31.12.), der EM-Rente beantragen. Weil ja nun für Sie alles wieder gut ist, prima!! Die DRV hat zu prüfen, ob Sie die Hinzuverdienstgrenze überschreiten und ob Sie noch die Voraussetzungen für den Anspruch der EM-Rente erfüllen, für den Zeitraum, für den der vorliegende Bewilligungsbescheid gilt. Vielleicht wird festgestellt, dass Sie keinen Anspruch mehr haben ab 15.9., da Sie das "vielfache" verdienen. Also geben Sie einfach das Geld, das Sie noch überwiesen bekommen, einfach nicht aus (Sie werden es wohl zurückzahlen müssen) und reichen Sie alle angeforderten Unterlagen zu Ihrem Einkommen vom 15.9. bis 31.12. ein. Und gleichzeitig wird auch drauf geguckt, ob Sie sich vielleicht zu viel zumuten. Denn wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen zum Beispiel als "kann nur noch leichte Tätigkeiten unter 3 Stunden pro Tag" eingestuft waren und dann wieder voll loslegen, wäre das schon etwas ungewöhnlich bzw. hier nimmt die DRV dann die "Sorgfaltspflicht" wahr, wenn sie auch darauf ein Auge wirft. Freuen Sie sich, dass Sie sich wieder so gut erholt haben, dass Sie wieder voll einsatzfähig sind und ärgern Sie sich nicht über ein paar Kopien, die Sie nun dorthin schicken müssen, damit die das abschließend abwickeln können. Alles Gute! Tippsi
KSCam 13.10.2019 | 09:10
Wo ist der Sinn? Kurzantwort: der Sinn liegt darin dass Sie nicht erwarten können ab 15.09. noch (volle) Rente zu bekommen obwohl Sie wieder so gesund sind, dass Sie in Vollzeit arbeiten können und voll verdienen. Überweisen Sie doch einfach die erhaltenen Rentengelder ab 15.09. zurück.......:) Wenn es so einfach im Gesetz stehen würd bräuchte man nicht so viel Bürokratie, die - von der Politik beschlossenen Regeln zum Zuverdienst neben einer Rente sind aber nicht ganz so einfach und die Prüfung verlangt "Opfer".
Wuselam 13.10.2019 | 10:54
Die RV wird Ihrem Ansinnen schon noch nachkommen, Sie haben ja nicht umsonst entsprechende Schriftstücke erhalten. Natürlich muss geprüft werden, ob die Rente weiterhin zusteht oder entzogen wird. Was Sie sich vorstellen, mit einem einmaligem Telefonanruf die Rente zu beenden, funktioniert zwangsläufig nicht.
Modi1969am 13.10.2019 | 13:04
Und bedenken Sie, dass eine Kalenderjahres-Hinzuverdienstgrenze zu prüfen ist. Wenn Sie also mehr als 6300 Euro im Kalenderjahr bezogen (Bruttolohn etc.), wird die Rente im gesamten Bezugszeitraum des Kalenderjahres entsprechend gekürzt. Sollte also der Rentenanspruch z.B. erst Ende November enden und Sie erzielten bis dahin z.B. 9000 Euro, wird die Rente (sofern da schon bezogen) ab Januar bis November wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze gekürzt. Fällt der Rentenanspruch dagegen z.B. zum 30.9. weg, tut der ab Oktober bezogene Hinzuverdienst der Rente bis Ende September nicht mehr weh, wenn die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro incl. Septemberlohn nicht überschritten wurde. Die Zukunft wird zeigen, ab wann die Rente wegfällt und wie hoch die Überzahlung wegen HZVD von Januar bis Rentenende sein wird...
Bürokratie am 13.10.2019 | 15:08
Und genau das ist mein Problem... DRV will die Rente bis ablauf weiterbezahlen und dann zurückfördern, obwohl absolut klar ist das ich keinen Anspruch mehr habe.
zusammengefasstam 13.10.2019 | 15:18
Also geben Sie einfach das Geld, das Sie noch überwiesen bekommen, einfach nicht aus (Sie werden es wohl zurückzahlen müssen) und reichen Sie alle angeforderten Unterlagen zu Ihrem Einkommen vom 15.9. bis 31.12. ein. Kurzantwort: der Sinn liegt darin dass Sie nicht erwarten können ab 15.09. noch (volle) Rente zu bekommen obwohl Sie wieder so gesund sind, dass Sie in Vollzeit arbeiten können und voll verdienen. Überweisen Sie doch einfach die erhaltenen Rentengelder ab 15.09. zurück.......:) Was Sie sich vorstellen, mit einem einmaligem Telefonanruf die Rente zu beenden, funktioniert zwangsläufig nicht. Die Zukunft wird zeigen, ab wann die Rente wegfällt und wie hoch die Überzahlung wegen HZVD von Januar bis Rentenende sein wird...
W°lfgangam 13.10.2019 | 17:04
Hallo Bürokratie, natürlich können Sie auf die Rente mit Wirkung für die Zukunft verzichten: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__46.html sofern "Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden." Sowohl das hat die DRV zu prüfen, wie auch, ob Sie mit dem aufs Jahr gerechneten Hinzuverdienst und einer Teil-EMRT in allen 12 Monaten nicht sogar im Vorteil sind ODER die EMRT mit Arbeitsaufnahme zu entziehen ist, ODER die EM (trotz Arbeitsaufnahme) sogar weiter besteht - da stehen ein paar (bürokratische) Entscheidungen an, die Sie nicht so einfach mit Aufnahme einer Beschäftigung und Zuruf/"Weg mit meiner Rente", aushebeln können – genauso wie der 'bürokratische' Vorlauf aufgrund Ihres Antrags in die EMRT gewesen ist ;-) Gruß w.
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