Hallo Stefanie,
selbstverständlich können Sie auch eine Reha-Maßnahme beantragen. Rechtfertigen Ihr Gesundheitszustand und der berufliche Werdegang eine entsprechende Maßnahme, wird der zuständige Reha-Fachberater die Maßnahme mit Ihnen abstimmen. Sollte Ihr Gesundheitszustand eine Reha-Maßnahme nicht rechtfertigen, wird die Erwerbsminderungsrente weitergezahlt.
Die notwendigen Anträge können bei der für sie zuständigen Beratungsstelle aufgenommen werden. Hierbei kann das auch das weitere Verfahren abgestimmt werden, da dies vom jeweiligen Rententräger abhängig ist.