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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente bei Auszubildenden

von Jürgen29.08.2014 | 06:52
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Partnerin hat mit 35 nochmal eine Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen. Sie hat durch einen starken Burnout einen Zusammenbruch mit Panikattacken erlitten. Seit 15 Wochen ist sie auf der Akutstation einer Psychiatrie. Sie hat sehr starke Ängste, vor großen Autos, vor fremden Menschen, vor Medikamenten, denkt immer sie wird sterben, bildet sich alle möglichen Krankheiten ein ... Es ist wirklich sehr schlimm. Die Ärzte können nicht sagen, ob das wieder besser wird. Meine Fragen: Sollte sie nicht mehr arbeiten können, welche Rente wegen Erwerbsminderung könnte sie erhalten? Wie wird die Höhe der Rente bei Azubis berechnet? Ab wann macht es Sinn einen Antrag zu stellen? Ich hoffe allerdings, dass sie wieder gesund wird. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe mit den besten Grüßen Jürgen Sch.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

den Ausführungen von "von oder so" und "Kai-Uwe" ist zuzustimmen.

Zeiten der Ausbildung werden eventuell bei einer Rentenberechnung höher bewertet, trotzdem wird die Rente insgesamt, wie dargestellt, berechnet.

Es gibt Erleichterungen bei der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Azubis, z.B. muss ggf. keine Mindestversicherungszeit von 60 Monaten sowie keine 36 Pflichtbeiträge in den letzten 60 Kalendermonaten zurückgelegt werden, dies jedoch nur beim Vorliegen eines Leistungsvermögens unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

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5 Antworten

Jürgenam 29.08.2014 | 08:24
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe irgendwo gelesen, dass Auszubildende besser gestellt werden und die Rente wie eine ausgelernte Fachkraft beziehen. Sie haben hier nur die für alle Versicherten gültigen Bedingungen angegeben, ohne auf die spezifischen Bedingungen für Auszubildende einzugehen. Es gibt spezielle Bedingungen für Auszubildende, hier ist beispielsweise die Wartefrist von 5 Jahren abzw. 36 Monate usgenommen. Nur kenne ich die Höhe der Rentenzahlung nicht.
oder soam 29.08.2014 | 08:04
Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung werden auf Basis aller zurückgelegeten rentenrechtlichen Zeiten berechnet, nicht aus dem letzten Verdienst. Eine Orientierung über den Wert der EM-Rente gibt die letzte Renteninformation - seit dem hat sich der Wert evtl. durch den höheren Rentenwert seit 01.07.14 und die zum selben Zeitpunkt verlängerte Zurechnungszeit verbessert. Zudem greift künftig eine Günstigerprüfung, wenn die Einzahlungen der jüngeren Vergangenheit zu einer Verschlechterung der Rente führen würde. Wichtig ist nur, dass neben den mind. 5 Jahren (60 Monate allg. Wartezeit) auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind: hier also mind 36 Monate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Vor einem Antrag sollte ein Netto-Vergleich der möglichen EM-Rente mit dem lfd. Krankengeld gemacht werden - im Zweifelsfall wird man die höhere Leistung bevorzugen (wobei die Feststellung einer EM erst auf ANtrag durch den zust. Träger getroffen werden kann und der Beginn einer solchen Rente nicht abschließend planbar ist). Das Thema wird spätestens dann spannend, wenn die Krankenkasse zum Antrag auf Reha förmlich auffordert...!
Kai-Uweam 29.08.2014 | 08:50
Es gibt keine spezifischeren Bedingungen für Auszubildende. Die Antwort von oder so trifft zu. Was Sie möglicherweise gelesen haben ist ein Gedankenspiel. Bei einem Auszubildenden, der direkt mit 18 Jahren im ersten Lehrjahr erwerbsgemindert wird, wird eine beachtliche Rentensumme gezahlt, das liegt aber an den Grundsätzen der Rentenberechnung im Zusammenhang mit der Bewertung der sog. Zurechnungszeit, die bis zum 60. (62.) Lebensjahr andauert bei Rentenbezug. Da Ihre Frau aber bereits 35 Jahre alt ist, ist bei Ihr die Zurechnungszeit entsprechend schon weit kürzer, sodass hier keine Aussage zur Rentenhöhe erfolgen kann - letzte Renteninformation ist maßgebend.
GroKoam 29.08.2014 | 10:35
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Partnerin hat mit 35 nochmal eine Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen. Sie hat durch einen starken Burnout einen Zusammenbruch mit Panikattacken erlitten. Seit 15 Wochen ist sie auf der Akutstation einer Psychiatrie. Sie hat sehr starke Ängste, vor großen Autos, vor fremden Menschen, vor Medikamenten, denkt immer sie wird sterben, bildet sich alle möglichen Krankheiten ein ... Es ist wirklich sehr schlimm. Die Ärzte können nicht sagen, ob das wieder besser wird. Meine Fragen: Sollte sie nicht mehr arbeiten können, welche Rente wegen Erwerbsminderung könnte sie erhalten? Wie wird die Höhe der Rente bei Azubis berechnet? Ab wann macht es Sinn einen Antrag zu stellen? Ich hoffe allerdings, dass sie wieder gesund wird. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen und verbleibe mit den besten Grüßen Jürgen Sch.
Vor welchen Automarken hat sie konkret Angst?
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