Hallo,
meine Frau ist aktuell pflichtversichert, da Sie als Angestellte arbeitet.
Ich habe mich selbstständig gemacht und meine Frau wird hier einsteigen. Voraussichtlich wird Sie dann auch selbstständig und nicht mehr pflichtversichert sein. Dies klären wir gerade mit dem Steuerberater.
Wir gehen mal davon aus, dass sie zukünftig nicht mehr pflichtversichert ist.
Nun überlegen wir, dass meine Frau zukünftig freiwillige Beiträge in der GRV bezahlt.
Bezüglich der Altersrente wissen wir bescheid und konnten wir hier alles nachlesen.
Welchen Einfluss hat das auf Ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
- Behält Sie Ihre bisherigen Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie weiterhin freiwillige Beiträge einbezahlt? Reicht hierzu auch der Mindestbeitrag?
- Erhöht sich auch der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente auch zukünftig, wenn Sie höhere freiwillige Beiträge einbezahlt?