1. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind nur erfüllt, sofern Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen nachweisen können. Bei der Ermittlung dieses Fünfjahreszeitraums, wird dieser Zeitraum, z.B. um Zeiten der Schwangerschaft oder Arbeitsunfähigkeit verlängert.
Das bedeutet jedoch, dass freiwillige Beiträge diesen Versicherungsschutz nicht aufrechterhalten, weil hierfür Pflichtbeiträge erforderlich sind (Ausnahme: wenn vor dem 01.01.1984 die Wartezeit von fünf Jahren bereits erfüllt wurde und seitdem bis laufend jeder Monat belegt ist).
2. Mit der laufenden Entrichtung erhöhen Sie den Rentenanspruch auf eine Altersrente - nicht wie bereits zuvor ausgeführt - auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
3. Mit der Entrichtung von 12 freilligen Mindestbeitragen erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch um ca. 4 Euro monatlich für eine Altersrente.