Zitiert von: Bernd S.
[quote=357187]Guten Tag Martina,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Es wird also beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Sie wären teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie ebenfalls als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung
Ob und inwieweit die rechtlichen Fragen
bzw. Feststellungen, die in dem von Ihnen zitierten Urteil des
BSG für den dort konkret behandelten Sachverhalt behandelt wurden, auf Ihren Fall übertragbar wären, kann hier nicht geklärt werden.
Insofern schließe ich mich der Empfehlung an, den Antrag auf die Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Denn dieser ist die Voraussetzung dafür, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Fall das Vorliegen der Erwerbsminderung prüft.
Die Antragstellung ist entweder online möglich unter folgendem Link auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.eservice-
drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
Oder Sie erledigen das in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung findet aktuell telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten
bzw. die Telefonnummer können Sie unter dem folgenden Link finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/
DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html?nn=ade316d9-54c4-447e-960c-0abd98dcbea8
Weitere allgemeine Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/
DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
[/quote
In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.
Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.
Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?