Erwerbsminderungsrente bei häufiger Arbeitsunfähigkeit

von
Bernd S.

[quote=357187] Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Sie wären teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie ebenfalls als voll erwerbsgemindert.

In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.

Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.

Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?

von
Bernd S.

Zitiert von: Experte/in
Guten Tag Martina,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Es wird also beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Sie wären teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie ebenfalls als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung
Ob und inwieweit die rechtlichen Fragen bzw. Feststellungen, die in dem von Ihnen zitierten Urteil des BSG für den dort konkret behandelten Sachverhalt behandelt wurden, auf Ihren Fall übertragbar wären, kann hier nicht geklärt werden.
Insofern schließe ich mich der Empfehlung an, den Antrag auf die Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Denn dieser ist die Voraussetzung dafür, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Fall das Vorliegen der Erwerbsminderung prüft.
Die Antragstellung ist entweder online möglich unter folgendem Link auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
Oder Sie erledigen das in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung findet aktuell telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer können Sie unter dem folgenden Link finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html?nn=ade316d9-54c4-447e-960c-0abd98dcbea8
Weitere allgemeine Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html

In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.

Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.

Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?

von

Zitiert von: Bernd S.
[quote=357187]Guten Tag Martina,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Es wird also beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Sie wären teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie ebenfalls als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung
Ob und inwieweit die rechtlichen Fragen bzw. Feststellungen, die in dem von Ihnen zitierten Urteil des BSG für den dort konkret behandelten Sachverhalt behandelt wurden, auf Ihren Fall übertragbar wären, kann hier nicht geklärt werden.
Insofern schließe ich mich der Empfehlung an, den Antrag auf die Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Denn dieser ist die Voraussetzung dafür, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Fall das Vorliegen der Erwerbsminderung prüft.
Die Antragstellung ist entweder online möglich unter folgendem Link auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
Oder Sie erledigen das in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung findet aktuell telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer können Sie unter dem folgenden Link finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html?nn=ade316d9-54c4-447e-960c-0abd98dcbea8
Weitere allgemeine Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
[/quote

In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.

Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.

Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?

Sie haben alle Antworten erhalten. Wenn Sie diesen nicht glauben, zeigen Sie diese Ihrem "Rechtsberater". Der kann Sie dann ja weiter beraten, da Sie ihm ja scheinbar mehr vertrauen. Leute gibt es, da kann man nur verwundert den Kopf schütteln.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 07.01.2021, 16:54 Uhr]

von
Siehe hier

Zitiert von: Hä
Zitiert von: Bernd S.
[quote=357187]Guten Tag Martina,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, ...
Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
[/quote

In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.

Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.

Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?

Aber sonst sind Sie gesund oder? Sie haben alle Antworten erhalten. Wenn Sie diesen nicht glauben, zeigen Sie diese Ihrem "Rechtsberater". Der kann Sie dann ja weiter beraten, da Sie ihm ja scheinbar mehr vertrauen. Leute gibt es, da kann man nur verwundert den Kopf schütteln.

Hallo Hä,
'Bernd S.' hat sich an die ursprüngliche Frage von 'Martina' rangehängt.
Anscheinend, ohne die vorherigen Beiträge komplett zu lesen.
Aber selbst wenn dem so ist, kann man auch etwas freundlicher ihn darauf aufmerksam machen, oder?
Es soll doch ein gutes, fröhliches, gesundes und nettes Neues Jahr werden ;-)

von

Zitiert von: Siehe hier
Zitiert von: Hä
Zitiert von: Bernd S.
[quote=357187]Guten Tag Martina,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, ...
Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html
[/quote

In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.

Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.

Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?

Aber sonst sind Sie gesund oder? Sie haben alle Antworten erhalten. Wenn Sie diesen nicht glauben, zeigen Sie diese Ihrem "Rechtsberater". Der kann Sie dann ja weiter beraten, da Sie ihm ja scheinbar mehr vertrauen. Leute gibt es, da kann man nur verwundert den Kopf schütteln.

Hallo Hä,
'Bernd S.' hat sich an die ursprüngliche Frage von 'Martina' rangehängt.
Anscheinend, ohne die vorherigen Beiträge komplett zu lesen.
Aber selbst wenn dem so ist, kann man auch etwas freundlicher ihn darauf aufmerksam machen, oder?
Es soll doch ein gutes, fröhliches, gesundes und nettes Neues Jahr werden ;-)

Es ist aber nicht jeder ein „Gutmensch“ wie Sie, der auch die absurdesten Fragen stoisch beantwortet. Was hier der ein oder andere von sich gibt, spottet wirklich jeder Beschreibung. Ich würde mir wünschen, dass eine Registrierung vorgeschaltet würde. Das würde dem Inhalt dieses Forums eher gerecht werden, insbesondere wenn man sich die Fragen und Antworten ansieht.
Auch die Suchfunktion wird zu wenig genutzt und ist scheinbar auch nicht effektiv genug, da immer wieder gleiche Fragestellungen auftauchen, sie gefühlt schon hundertfach beantwortet wurden.

von
Siehe hier

Zitiert von: Hä

Auch die Suchfunktion wird zu wenig genutzt und ist scheinbar auch nicht effektiv genug, da immer wieder gleiche Fragestellungen auftauchen, sie gefühlt schon hundertfach beantwortet wurden.

Hier stimme ich Ihnen voll und ganz zu!

Vielleicht fällt den Administratoren dazu ja noch etwas ein...

von
Ab jetzt

Zitiert von: Siehe hier
Zitiert von: Hä

Auch die Suchfunktion wird zu wenig genutzt und ist scheinbar auch nicht effektiv genug, da immer wieder gleiche Fragestellungen auftauchen, sie gefühlt schon hundertfach beantwortet wurden.

Hier stimme ich Ihnen voll und ganz zu!

Vielleicht fällt den Administratoren dazu ja noch etwas ein...

... werden hier nur noch Fragen beantwortet, die Unikatscharakter haben. Nur noch neue, nie dagewesene. Und originell müssen sie formuliert sein. Was schon einmal gefragt wurde, wird nicht mehr beantwortet. Sollen die Frage Trottel doch gefälligst suchen! Vielleicht noch einen Vorschlag, jeder darf im Quartal eine Frage stellen. Hä ist der Duktus der Begriffsstutzigen.

von
Ach ja

Zitiert von: Ab jetzt
Zitiert von: Siehe hier
Zitiert von: Hä

Auch die Suchfunktion wird zu wenig genutzt und ist scheinbar auch nicht effektiv genug, da immer wieder gleiche Fragestellungen auftauchen, sie gefühlt schon hundertfach beantwortet wurden.

Hier stimme ich Ihnen voll und ganz zu!

Vielleicht fällt den Administratoren dazu ja noch etwas ein...

... werden hier nur noch Fragen beantwortet, die Unikatscharakter haben. Nur noch neue, nie dagewesene. Und originell müssen sie formuliert sein. Was schon einmal gefragt wurde, wird nicht mehr beantwortet. Sollen die Frage Trottel doch gefälligst suchen! Vielleicht noch einen Vorschlag, jeder darf im Quartal eine Frage stellen. Hä ist der Duktus der Begriffsstutzigen.

Danke für Ihren qualitativ wertlosen Beitrag.
Das mit der Begriffsstutzigkeit scheint Ihnen ja im Blut zu liegen. Vermutlich sind Sie auch jemand, der nicht in der Lage ist, die Suchfunktion zu nutzen und seine eigene Unzulänglichkeit lieber anderen zuschreibt.

von
Bernd S.

Zitiert von: Bernd S.
Zitiert von: Experte/in
Guten Tag Martina,
die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
Es wird also beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert.
Sie wären teilweise erwerbsgemindert, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, und sind Sie arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist, gelten Sie ebenfalls als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung
Ob und inwieweit die rechtlichen Fragen bzw. Feststellungen, die in dem von Ihnen zitierten Urteil des BSG für den dort konkret behandelten Sachverhalt behandelt wurden, auf Ihren Fall übertragbar wären, kann hier nicht geklärt werden.
Insofern schließe ich mich der Empfehlung an, den Antrag auf die Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Denn dieser ist die Voraussetzung dafür, dass der Rentenversicherungsträger in Ihrem Fall das Vorliegen der Erwerbsminderung prüft.
Die Antragstellung ist entweder online möglich unter folgendem Link auf die Homepage der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam
Oder Sie erledigen das in einem Beratungsgespräch mit der Deutschen Rentenversicherung. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung findet aktuell telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei Ihrem örtlich zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten bzw. die Telefonnummer können Sie unter dem folgenden Link finden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Meinen-Traeger-finden/meinen-traeger-finden.html?nn=ade316d9-54c4-447e-960c-0abd98dcbea8
Weitere allgemeine Informationen zur Rente wegen Erwerbsminderung finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html

In einer Rechtsberatung wurde mir jedoch mitgeteilt, und zwar anders als in Ihrer Experten-Antwort, dass laut einem BSG-Urteil, ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.

Ich bitte daher Ihre Experten-Antwort zu überprüfen.

Oder hat mich der Rechtsberater fehlerhaft beraten?

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsberater, bleibt er dabei, dass ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist und hat auf ein einschlägiges höchstrichterliches BSG-Urteil verwiesen.

Bitte begründen Sie sachlich und fachlich korrekt, warum kein Rechtsanspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.

von
Frank

Rechtsberater wechseln!
Es ist mehrfach dargelegt worden warum kein Rechtsanspruch besteht.

von
Peter T.

Schon allein der Unterschied von Arbeitsunfähigkeit zu Erwerbsminderung ist ein Grund, warum man das nicht miteinander vergleichen kann. Arbeitsunfähig wird man für seinen Beruf vom Arzt geschrieben. Eine EM Rente bekommt man nur, wenn man für den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist. Sie können also als Beispiel mit einer Querschnittslähmung nicht mehr ihren Beruf als Dachdecker ausüben, können aber als Pförtner noch ganztägig tätig sein.
Und bei der EM gilt immer Reha vor Rente. Also es kann auch immer noch eine Reha z. B. in Form einer Umschulung erfolgen und somit die Arbeitsfähigkeit herstellen.
Es gibt natürlich auch Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit, die auch eine EM Rente nach sich ziehen aber es ist immer der Einzelfall zu sehen und zu werten. Daher kann man allgemein nicht sagen, bei 26 Wochen Krankheit gibt es eine EM. Dann würde sich ja jeder versuchen so lange krank schreiben zu lassen, der eine EM Rente möchte. Und ich für meinen Teil möchte viel lieber richtig arbeiten, als von der EM Rente leben zu müssen.

von
König

Zitiert von: Bernd S.
[quote=357436][quote=357187]

Bitte begründen Sie sachlich und fachlich korrekt, warum kein Rechtsanspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.

Bitte wechseln Sie Ihren unwissenden Rechtsberater.
Da hier alle Begründungen schon geliefert wurden, wird sich niemand mehr die Mühe machen, falsche Argumente eines imaginären Rechtsberaters zu widerlegen, da können Sie warten bis Sie schwarz werden.
Stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und Sie werden eine rechtsverbindliche Antwort erhalten oder lassen Sie es eben sein.
Wenn Sie dann einen ablehnenden Bescheid erhalten, können Sie ja mit den Argumenten Ihres Beraters Widerspruch einlegen. Sollte dieser abgewiesen werden, haben Sie ja die Möglichkeit Ihren allwissenden Berater zur Rede zu stellen und zu überlegen, ob man solchen Leuten wirklich vertrauen sollte.

von
Jonny

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsberater, bleibt er dabei, dass ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist und hat auf ein einschlägiges höchstrichterliches BSG-Urteil verwiesen.

Von wann ist denn dieses Urteil und welches Aktenzeichen hat es?

Das wird Ihnen doch der Rechtsberater sicherlich verraten. Und damit wäre das Thema dann ja auch erledigt.

von
Falsches Rechtsgebiet?

Zitiert von: König
Zitiert von: Bernd S.
[quote=357436][quote=357187]

Bitte begründen Sie sachlich und fachlich korrekt, warum kein Rechtsanspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist.

Bitte wechseln Sie Ihren unwissenden Rechtsberater.
Da hier alle Begründungen schon geliefert wurden, wird sich niemand mehr die Mühe machen, falsche Argumente eines imaginären Rechtsberaters zu widerlegen, da können Sie warten bis Sie schwarz werden.
Stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente und Sie werden eine rechtsverbindliche Antwort erhalten oder lassen Sie es eben sein.
Wenn Sie dann einen ablehnenden Bescheid erhalten, können Sie ja mit den Argumenten Ihres Beraters Widerspruch einlegen. Sollte dieser abgewiesen werden, haben Sie ja die Möglichkeit Ihren allwissenden Berater zur Rede zu stellen und zu überlegen, ob man solchen Leuten wirklich vertrauen sollte.

Wer weiß denn schon was das für ein „Rechtsberater“ ist? Familienrecht, Arbeitsrecht? Rechtlicher Laie? Von Rentenrecht versteht er scheinbar nichts, ebensowenig wie der Fragesteller der alle Antworten ignoriert, weil diese nicht seinen Erwartungen entsprechen. Dann muss er eben damit klarkommen!

von
W°lfgang

Zitiert von: Bernd S.
Nach Rücksprache mit meinem Rechtsberater, bleibt er dabei, dass ein Rechtsanspruch auf einer vollen Erwerbsminderungsrente besteht, wenn man mehr als 26 Wochen pro Jahr durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist und hat auf ein einschlägiges höchstrichterliches BSG-Urteil verwiesen.

Na, dann ist doch alles in Butter.

Die Rente wird bewilligt (liegt überhaupt schon ein Antrag vor? ;-)) ...und der 'Rechtsberater' wird anschließend in Haftpflicht genommen, sofern seine zugesicherte Aussage nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat - ganz einfach, und das Genöle hier über 'ungelegte' Eier/Bescheide hört auf ...

Gruß
w.

von
EM Rentnerin

Liebe Fragestellerin,
alle guten Erklärungen und Tipps möchten Sie glaube ich nicht hören.
Wenn Ihre Sichtweise und die Ihres Rechtsberaters geschriebenes Gesetz wären, hätte ich meine EM Rente wohl schon sehr viel früher bewilligt bekommen.
Aber dem war nicht so.
Ich habe eine chronische Erkrankung,
War in 6 Jahren drei mal in Reha, Krankenhausaufenthalte.Regelmäßige Facharztbesuche, alle nötigen Therapien durchgeführt ( auch heute noch, da meine Erkrankung dies erfordert.)Umsetzung am Arbeitsplatz mit Unterstützung der Rentenversicherung.
Ebenfalls leidensgerechte Arbeitsplatzgestaltung.
Arbeitsstundenreduzierung, auf eigenen Wunsch.
Und natürlich war ich sehr sehr häufig arbeitsunfähig geschrieben.
Das letzte mal 10 Monate. In dieser Zeit zwei Gutachter.
Nach dem ersten Gutachter kam nämlich erstmal eine Ablehnung.
Dann nach dem zweiten Gutachter und einem weiteren Krankenhausaufenthalt, wurde eine volle EM Rente zugesprochen.
Es ist also nur mit Krankschreibung nicht getan und das ist meiner Meinung nach auch richtig.
Stellen Sie also einen Antrag, legen alle ärztlichen Unterlagen bei und warten Sie ab,was dann kommt.
Vielleicht können Sie dann bald Ihren Reha Koffer packen...
Denn Reha vor Rente.
Ich wünsche Ihnen Erfolg auf Ihrem Weg,
wohin er auch führen mag.

von
Modi1969

Hallo,

wie schon viele Foristen zuvor geschrieben haben, werden Sie nicht drum herum kommen, einen Antrag stellen zu müssen, damit das Leistungsvermögen (volle, teilweise oder keine EM) festgestellt werden kann.
Bedenken Sie aber bitte auch, dass das Vorliegen der EM alleine nicht zur Verrentung reicht. Sie benötigen auch die besonderen versicherungsrechtl. Voraussetzungen (36 Pflichtbeiträge zur RV in den 5 Jahren vor der EM) und natürlich die Wartezeit von 60 Monaten, damit es zur ersehnten Rente kommt.
Wenn Sie schreiben, dass Sie seit 2018 arbeitsunfähig sind und bisher der vorrangige Sozialleistungsträger Sie nicht zur Antragstellung aufgefordert hat, vermute ich, dass etwas in obigem Sinne (Probleme mit 36 aus 60 oder Wartezeit)"im Busch " ist..
Wenn nicht -ran an den Antrag und Rückmeldung Ihrerseits in 7-9 Monaten..

von
;-)

Zitiert von:
Ich würde mir wünschen, dass eine Registrierung vorgeschaltet würde. Das würde dem Inhalt dieses Forums eher gerecht werden, insbesondere wenn man sich die Fragen und Antworten ansieht.
Auch die Suchfunktion wird zu wenig genutzt und ist scheinbar auch nicht effektiv genug, da immer wieder gleiche Fragestellungen auftauchen, sie gefühlt schon hundertfach beantwortet wurden.

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/hallo-redaktion.html

oder

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/forums-mit-registrierung.html

oder ...

;-)

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Riester-Rente: Wie auszahlen lassen?

Was tun mit dem Geld aus der Riester-Rente? Fünf Möglichkeiten, und welche für wen geeignet ist.

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?