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Erwerbsminderungsrente bei Selbstständigkeit

von Markus16.09.2009 | 11:20
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5 Antworten

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Guten Tag, zur Erwerbsminderungrente habe ich folgende Frage: Ich bin seit dem 01.06.2007 in die Selbstständigkeit gegangen und seitdem zahle ich nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Davor war ich immer im normalen Angestelltenverhältniss beschäftigt. Ich bin Jahrgang 1960 geboren. Was passiert aber nun mit meinen Ansprüchen auf die Erwerbsminderungsrente? Habe ich noch Ansprüche? Wenn nicht- wie kann ich diese Ansprüche aufrecht erhalten? Vielen Dank für Ihre Antwort! Markus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Prinzip alles richtig.

Eine kurze Zusammenfassung, da es mehrere Varianten EM-Schutz gibt:

Erstens und auch die wichtigste Variante

Sie können in den letzten fünf Jahren vor Eintritt eines Leistungsfalles drei Jahre Pflichtbeiträge nachweisen. Diese Möglichkeit ist mit Ende des Monats Mai 2009 ausgelaufen. Auch bei Beantragung der Versicherungspflicht wird diese nur ab Folgetag Antragseingang eintreten.

Es sei denn Sie wären als Selbstständiger Kraft Gesetzes bereits von Anfang an versicherungspflichtig. Hier würden bei entsprechender Mitteilung Ihrerseits Pflichtbeiträge ab Beginn Juni 2007 bis laufend erhoben.

Zweite Möglichkeit

Sie haben bereits vor 1984 fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet und seit Januar 1984 bis heute besteht ein lückenloses Rentenkonto - was seit Juni 2007 schon gar nicht mehr gegeben ist. Eine freiwillige Beitragszahlung ist für so lange Zeiträume rückwirkend nicht mehr möglich. Beiträge für das laufende Jahr können nur bis zum 31. März des Folgejahres bezahlt werden.

Dritte Fallgestaltung

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit werden diese besonderen Voraussetzungen nicht gefordert. Hier besteht unabhängig von der Lücke im Beitragskonto ein Schutz im Falle der vollen Erwerbsminderung.

4 Antworten

Antwortam 16.09.2009 | 11:38
Die Ansprüche haben sie durch die Selbstständigkeit verloren.Sie haben seit dem 01.06.2007 keine Beiträge mehr gezahlt, somit können sie die sog. 3 in 5 Regelung ( 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren ) nicht mehr erfüllen. Den Anspruch wiedererlangen können sie nur, wenn nun wieder mindestens für 3 Jahre PFLICHTBEITRÄGE gezahlt werden.
B´sonam 16.09.2009 | 12:14
Sie sind (leider) ein klassischer Fall von "Hätte ich mich mal besser rechtzeitig darum gekümmert"... Die (evtl.) Möglichkeit, ihren Schutz durch freiwillige Beiträge aufrecht zu halten haben sie mit Ablauf des Monats März 2008 verwirkt....
Nachtragam 16.09.2009 | 12:26
Eine Möglichkeit, wie sie den Anspruch weiterführen könnten wäre evtl. die Versicherungspflicht auf Antrag, bevor sie das allerdings machen sollten sie sich ausführlich beraten lassen :-) Oder sie suchen sich einen Minijob und verzichten auf die Versicherungsfreiheit.
...am 16.09.2009 | 14:03
Zuerst sollte einmal geklärt werden, ob es sich hierbei nicht ggf. auch um eine rentenversicherungspflichtige Selbständigkeit handelt. Läßt sich alles in einem Beratungsgespräch am Besten klären...
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