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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente bei Teilzeit?

von Schmetterling22.05.2019 | 13:30
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2 Antworten

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Ich bin Vollzeit tätig, 55 Jahre alt und 50 v.H. schwerbehindert. Aufgrund meiner chronischen rheumatischen Erkrankung möchte ich zeitnah meine Arbeitszeit auf 50 % reduzieren. Der Arzt rät mir einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente zu stellen. Reha-Antrag-Bewilligung/Ablehnung - das dauert sicherlich. Mindert die Teilzeittätigkeit die Chancen auf Erfolg? Nach dem Motto, "aha - sie arbeitet eh schon nur halbtags"! Ich habe Angst mir, durch die frische Teilerwerbstätigkeit, die Chance selbst zu verbauen. Sollte ich lieber durchhalten bis das Procedere beantragt und entschieden ist, oder schließt das eine das andere nicht aus?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schmetterling,

teilweise Erwerbsminderung besteht, wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist, Sie aber noch mindestens drei Stunden täglich arbeiten können.

Ihr Rentenversicherungsträger prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert er auch ein Gutachten an. Außerdem gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Das heißt, dass zunächst geprüft wird, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann.

Somit ist der Umfang Ihres Leistungsvermögens ausschlaggebend dafür, ob für Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt. Es hängt nicht davon ab, ob Sie bereits einen Teilzeitarbeitsplatz haben.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

DRVam 22.05.2019 | 13:39
Zunächst wird sowieso geprüft, ob man durch eine evtl. Reha eine Rentenzahlung wegen Erwerbsminderung vermeiden könnte. Erst wenn das verneint wird, kommt die Prüfung der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente in Betracht. Nur wenn man Sie medizinisch noch für 3 Stunden bis unter 6 Stunden täglich für arbeitsfähig betrachtet, hätten Sie einen Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente. Eine aktuelle Halbtagesstelle bestärkt eher nur diesen Eindruck.
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