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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente bei vorheriger Teilzeit

von Anna18.04.2020 | 09:39
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Hier meine Fragen: Ist es problematisch, wenn ich vor Beantragung meiner Teilerwerbsminderungsrente die Arbeitszeit auf 29 Stunden reduziere? Kann der Rententräger dann sagen, dass ich ja schon meine Arbeitszeit verkürzt habe? Und: Ich habe gelesen, dass man ab 62 Jahren und 4 Monaten eine Teilerwerbsminderungsrente ohne Abschläge bekommt. Stimmt das? Und ist dies der Zeitpunkt, bei dem eine Erwerbsminderung festgestellt wird oder wo der Leistungsfall eintritt, dh. Auch EU-Rente gezahlt wird? Vielen Dank und Freundlichen Grüßen Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Anna,

ob Sie teilweise erwerbsgemindert sind oder nicht entscheidet der medizinische Zustand, nicht die Anzahl der z.Z. ausgeübten Stunden am Arbeitsplatz.

Sofern eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen beantragt und gewährt werden würde (statt Erwerbsminderungsrente), könnten Sie auch in der Situation weiter neben dem Rentenbezug ein Beschäftigungsverhältnis ausüben. Bis zum 31.12.2020 könnten Sie sogar 44590 EUR hinzuverdienen ohne dass die Altersrente in 2020 gekürzt werden würde. Ab 2021 würde sich die Hinzuverdienstgrenze im Jahr bei Bezug einer Vollrente wieder auf 6300 EUR brutto verringern. Würden Sie über 6300 EUR verdienen, würde auch die Altersrente als Teilrente gewährt werden. Die Höhe ist für jeden individuell zu ermitteln. Sie können dazu den Hinzuverdienstrechner der DRV (siehe Web-Seite der DRV) nutzen.

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14 Antworten

Annaam 18.04.2020 | 09:57
Ach ja, ich habe einen GdB von 50.
Annaam 18.04.2020 | 09:58
Ach ja, ich habe einen GdB von 50.
let myam 18.04.2020 | 10:31
jetzt wüßten wir gerne wie alt Du bist und wieviel Arbeitsjahre du aufm Buckel hast !
Schadeam 18.04.2020 | 10:54
Alles reine Spekulation! Wenn Sie 29 Wochenstunden (problemlos) arbeiten können ist fraglich ob Sie teilweise erwerbsgemindert sind. Per Gesetzesdefinition kann jemand dann nur noch unter 6 Stunden täglich arbeiten (also unter 30 Wochenstunden). Wie das bei Ihnen aussieht, weiß keiner - jemand der 29 Wochenstunden schafft, kann eventuell auch 30 Stunden arbeiten und wäre dann nicht teilweise erwerbsgemindert. Im Zweifel wissen Sie erst Bescheid wenn Sie den Rentenbescheid in Händen halten. Sofern Sie bereits 61 Jahre alt sind wäre die Alterstrente für Schwerbehinderte eine Option, die je nach Zuverdienst (2020 wären bei voller Rente 44.590 € möglich) als Voll- oder Teilrente denkbar ist. Da gibts eigentlich nur eines: eine individuelle Beratung, wobei kein Berater Ihnen sagen kann ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht.
Schadeam 18.04.2020 | 15:48
Des Menschen Willen ist sein Himmelreich! Stellen Sie Ihren Antrag auf EM Rente, in 3-5 Monaten wissen Sie dann wie die Einschätzung des ärztlichen Dienst der DRV dazu sein wird. Letztlich gibt da doch 2 Möglichkeiten: Sie kriegen die Rente oder eben nicht, weil man Sie nicht für (teilweise) em hält. PS: die Option der AR wegen Schwerbehinderte haben Sie jederzeit, falls 35 Versicherungsjahre vorliegen und 2020 dürfen Sie daneben sogar bis 44590 € verdienen. So oder so - einfach Ihre Entscheidung. Im schlimmsten Fall kriegen Sie keine Rente und haben den Lohn aus Ihrem 29 Stunden Job.
Gabriele 2019am 18.04.2020 | 14:57
Wahnsinn was in letzter Zeit die Menschen alles wollen. Ist die Erwerbsminderungsrente nur noch eine zusätzliche Einnahmequelle? Ich kann nur den Kopf schütteln.
Annaam 18.04.2020 | 14:38
Ich bin 62 Jahre und 4 Monate ... wenn ich jetzt die Erwerbsminderungsrente beantrage müsste sie mir dann nicht ohne Abschläge bewilligt werden? Weil ich ja SB bin ... eine Rente wegen SB ist keine Option, weil ich ja noch teilweise arbeiten gehen möchte ...
Annaam 19.04.2020 | 01:46
Vielleicht hab ich mich ja nicht richtig ausgedrückt: ich weiß aus meiner Tätigkeit, dass es lange Zeit hieß, wenn man seine Arbeitszeit freiwillig aus gesundheitlichen Gründen reduziert, es nicht mehr möglich ist eine Trilerwerbsminderungsrente zu beantragen oder zu erhalten aber vielleicht sind das ja falsche Infos ... Ach ja : Ich muss meine Sohn als alleinerziehende noch im Studium finanzieren und kann das nicht, wenn ich ohne Teilerwerbsminderungsrente meine Arbeitszeit reduziere ... ich schaffe aber nicht mehr Vollzrit aus gesundheitlichen Gründen... und bei einer Minirente die viele Alleinerziehende haben kann eine Rentenminderung um 10 % auch existenziell sein ...
Annaam 19.04.2020 | 01:53
... und ist eine Teilerwerbsminderungsrente nicht für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 6 Stunden arbeiten können ???
Annaam 19.04.2020 | 01:53
... und ist eine Teilerwerbsminderungsrente nicht für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 6 Stunden arbeiten können ???
KSCam 19.04.2020 | 08:10
Können Sie machen, was aber wenn Sie die Stundenzahl freiwillig reduziert haben aber die Rente nicht bekommen, weil die DRV sagt, dass Sie 30 Stunden und mehr arbeiten können? Reicht Ihnen dann das Geld?
Gumbsam 19.04.2020 | 19:17
Ja, aber Sie generieren mit dem Absenken Ihrer Arbeitszeit nicht unbedingt einen Rentenanspruch!Entscheidend hierfür ist Ihr Gesundheitszustand und sofern Sie nicht vor 1961 geboren sind, spielt Ihre jetzige Tätigkeit nur eine untergeordnete Rolle. Vielleicht können Sie ja noch etwas anderes vollschichtig arbeiten?! Stellen Sie den Antrag auf EM-Rente(eine Teilweise Rente explizit beantragen geht nicht) und schauen Sie, was passiert. Es gibt folgende Möglichkeiten :Sie erhalten eine volle EM-Rente. Sie erhalten eine Teilweise EM-Rente. Sie erhalten gar keine EM-Rente. Sie fahren zur Reha. Sie erhalten LTS bewilligt(bspw.eine Umschulung). Sie sehen, vieles ist denkbar.
KSCam 19.04.2020 | 19:35
an gumbs: ne Umschulung kriegt die 62 jährige Anna hoffentlich nicht - das wäre doch wohl komplett rausgeworfenes Geld, oder?
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