Hallo, Anna,
ob Sie teilweise erwerbsgemindert sind oder nicht entscheidet der medizinische Zustand, nicht die Anzahl der z.Z. ausgeübten Stunden am Arbeitsplatz.
Sofern eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen beantragt und gewährt werden würde (statt Erwerbsminderungsrente), könnten Sie auch in der Situation weiter neben dem Rentenbezug ein Beschäftigungsverhältnis ausüben. Bis zum 31.12.2020 könnten Sie sogar 44590 EUR hinzuverdienen ohne dass die Altersrente in 2020 gekürzt werden würde. Ab 2021 würde sich die Hinzuverdienstgrenze im Jahr bei Bezug einer Vollrente wieder auf 6300 EUR brutto verringern. Würden Sie über 6300 EUR verdienen, würde auch die Altersrente als Teilrente gewährt werden. Die Höhe ist für jeden individuell zu ermitteln. Sie können dazu den Hinzuverdienstrechner der DRV (siehe Web-Seite der DRV) nutzen.