Erwerbsminderungsrente -beitragsfreie Zeiten - 3 Jahre ununterbrochen?

von
Interessent

Hallo,

nicht Erwerbstätige können grundsätzlich keine Erwerbsminderungsrente bekommen, wenn sie nicht in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Ersatzzeiten (oder wie auch immer diese Zeit jetzt genannt wird) vorweisen können (z.B. weil vom Arbeitsamt als arbeitsuchend gemeldet). Müssen diese 3 Jahre ununterbrochen vorliegen, oder ist eine Unterbrechung "unschädlich", solange in den letzten 5 Jahren nur insgesamt mindestens 3 Jahre zusammenkommen?

Für Ihre/eure Antworten herzlichen Dank im Voraus!

von
-_-

In den letzten 5 Jahren müssen 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein.

Bei der Ermittlung des Fünfjahreszeitraums bleiben Zeiten, die Sie unverschuldet nicht mit Pflichtbeiträgen belegen konnten (unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit), unberücksichtigt. Der Fünfjahreszeitraum wird um die genannten Zeiten in die Vergangenheit verlängert, so dass Sie unter Umständen mit weiteren Pflichtbeiträgen in diesem Verlängerungszeitraum die erforderlichen drei Jahre Pflichtbeiträge erfüllen können.

von
User

Soll heißen, es ist egal wann in diesen 5 Jahren die 3 Jahre erfüllt sind, hauptsache die Zeiten sind da irgendwie drin.
Der Zeitraum von 5 Jahren kann sich dann aber um Kalendermonate mit Anrechnungszeiten o.ä. verlängern (siehe beitrag von -__-)

Experten-Antwort

Hallo Interessent,

die Beiträge von -_- und User sind richtig:

1) Wo die 36 Monate mit Pflichtbeiträge im 5-Jahreszeitraum liegen, ist unerheblich - Lücken sind zulässig.

2) Anrechnungszeiten (also z.B. die Zeiten der Meldung bei der Arbeitsagentur ohne Leistungsbezug) bringen insoweit einen Vorteil, als sie den 5 Jahreszeitraum verlängern. Wenn Sie also z.B. in den letzten 5 Jahren ein Jahr mit AZ haben, dann müssen die 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 6 Jahren (5+1) liegen; bei zwei Jahren mit AZ in den letzten 7 Jahren (5+2) usw.
Die Anrechnungzeiten halten also sozusagen den Anschluss an schon länger zurückliegende Pflichtbeiträge.

von
Interessent

o.T.

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