Hallo Interessent,
die Beiträge von -_- und User sind richtig:
1) Wo die 36 Monate mit Pflichtbeiträge im 5-Jahreszeitraum liegen, ist unerheblich - Lücken sind zulässig.
2) Anrechnungszeiten (also z.B. die Zeiten der Meldung bei der Arbeitsagentur ohne Leistungsbezug) bringen insoweit einen Vorteil, als sie den 5 Jahreszeitraum verlängern. Wenn Sie also z.B. in den letzten 5 Jahren ein Jahr mit AZ haben, dann müssen die 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 6 Jahren (5+1) liegen; bei zwei Jahren mit AZ in den letzten 7 Jahren (5+2) usw.
Die Anrechnungzeiten halten also sozusagen den Anschluss an schon länger zurückliegende Pflichtbeiträge.