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Erwerbsminderungsrente berechnen

von Niedersachse01.06.2007 | 10:24
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4 Antworten

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Gibt es eine Tabelle zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente,und ein Tabelle,welche Körperteile mit wieviel Prozent berechnet werden ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Niedersachse,

in der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei der Prüfung, ob Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht eine Gesamtschau gehalten, d.h. es wird festgestellt über welches verbliebene (Rest-)Leistungsvermögen der Antragsteller noch verfügt und abhängig davon in bestimmte Stufen unterteilt.

Bei der Einschätzung Ihres Leistungsvermögens gelten folgende Grenzen:

Rente wegen v o l l e r Erwerbsminderung kann gezahlt werden für Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Rente wegen t e i l w e i s e r Erwerbsminderung können Versicherte erhalten, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, können u.U. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei B e r u f s u n f ä h i g k e i t erhalten, wenn Sie in ihrem Beruf nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.

Eine Einteilung in Prozente gibt es – wie von "???" schon ausgeführt – bei den Leistungsbeurteilungen der Versorgungsämter und der Berufsgenossenschaften. Vielleicht können Ihnen diese Stellen mit einer Richtlinie oder Liste weiter helfen.

3 Antworten

Gockelam 01.06.2007 | 11:45
Da hat doch das eine mit dem anderen nichts zu tun. Und somit gibts da auch keine Tabelle.
Nixam 01.06.2007 | 12:29
Sie verwechseln da etwas. Die Rente wird berechnet aus den Beiträgen, die Sie in der Vergangenheit eingezahlt haben. Bei Pflichtversicherung aus den von Ihnen entrichteten Pflichtbeiträgen aus einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung. Davon wird die Vollrente ermittelt und bei dann wird eine 1/3, 2/3-Rente der Vollrente oder Vollrente als Erwerbsminderungsrente gezahlt. Eine "körperteilabhängige" Rentenhöhe gibt es nicht.
???am 01.06.2007 | 13:00
"Prozente für Körperteile" gibt es bei der Anerkennung von Schwerbehinderung und meines Wissens bei den Berufsgenossenschaften. Da gibt es dann sicher auch festgelegte Werte, also die von Ihnen erwähnten Tabellen. Ob die öffentlich zugänglich sind, weiss ich nicht.
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