Guten Tag zusammen,
vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Im Fall einer EM-Rente vor dem 60.LJ wird die Zurechnungszeit bis 60 mit EP gemäß den "Lebensarbeitspunkten" gemittelt und auf 60 hochgerechnet, anschließend werden dauerhaft mqx. 10,8% abgezogen.
Das ist mir soweit klar.
Wie ist es denn bei einer tlw. EM, wenn zusätzlich innerhalb der Hinzuverdienstgrenze weitere EP erworben werden, weil die Tätigkeit sozialabgabepflichtig ist?
Ab einem möglichen Altersrentenbeginn (61.LJ) werden dann von bisherigen EP entsprechend der Rentenzahlung 10,8% abgezogen und der reduzierte Betrag der EM addiert oder wird die Gesamtsumme um 10,8% reduziert?
Das würde allerdings bedeuten, dass der Höhe der EM dann 2x um 10,8% reduziert würde..?
Herzlichen Dank für die möglichen Antworten.