Guten Tag, ich bin anerkanntes Opfer von Gewalttaten (OEG) mit derzeit einem Gds von 40. Da ich seit bald zwei Jahren arbeitsunfähig bin, hat das Versorgungsamt nun das Versorgungskrankengeld eingestellt. Begründung: Feststellung eines Dauerzustandes. Bereits im Herbst letzten Jahres habe ich beim Versorgungsamt Berufsschadensausgleich beantragt.
Nun hat mir die Krankenkasse mitgeteilt, dass ich mit Einstellung des Versorgungskrankengeldes (gegen die Einstellung habe ich mittlerweile Widerspruch eingelebt) ich aus der Krankenversicherung falle, da ich derzeit weder eine Lohnersatzleistung noch eine Rente beziehe und auch ein Wechsel in die Familienversicherung nicht möglich sei, da ich weiter über einen Arbeitsvertrag verfüge auch wenn ich derzeit arbeitsunfähig bin. Gleichzeitig hat die GKV darauf verwiesen, dass das Versorgungsamt mit Feststellung eines Dauerzustandes sofort und zeitgleich den BSA anerkennen und festsetzen muss. Damit wäre dann auch mein Versichertenstatus wieder hergestellt.
Der Berater beim VdK sagt, ich solle zur Sicherung meiner Krankenversicherung nun sofort einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Meine Fragen:
1. Muss nun erst über den BSA entschieden werden oder kann / soll gleichzeitig eine EM-Rente beantragt werden? Oder stimmt der Automatismus, den mir die Krankenkasse mitgeteilt hat, dass ein Dauerzustand nach §18 BVG automatisch den BSA zur Folge haben muss? Dann könnte ja ein Antrag auf EM-Rende entfallen, richtig?
2. Wie kann ich kurzfristig meinen Versichertenstatus klären bzw. erhalten? Oder muss ich nicht vielmehr schon allein dafür umgehend einen Antrag auf EM-Rente stellen, da das Versorgungsamt eben nun schon seit 2 Monaten keine Entscheidung fällt. Und wäre ich ab Antragsstellung automatisch auch wieder versichert?
3. Hat es hinsichtlich der Leistungen eine Relevanz, ob ich nun EM-Rente oder BSA beziehe, bzw. macht es einen Unterschied, ob erst die eine, dann die andere Versorgung greift?
4. Ist die Feststellung des Versorgungsamtes, bei mir sei ein Dauerzustand eingetreten auch in der Konsequenz die automatische Anerkennung einer EM-Rente, wenn dies so bei Antrag dokumentiert ist?
Danke für Ihre Hilfe
keks