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Erwerbsminderungsrente / Berufsunfähigkeitsrente Gesetzänderung 2001 (Geburtsjahr1/1961)

von Sabine Preetz Altenpflege03.07.2021 | 11:06
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Guten Morgen, Gesetzänderung 2001 (ich Geburtsjahr 1/1961) keine BU-Rente mehr. in https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundespre… steht Am 2. März 1977 unterstrich das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit: Sie muss die Bürgerinnen und Bürger über entscheidende Sachfragen umfassend informieren. Nur so kann jede Einzelne und jeder Einzelne die getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen und Lösungsvorschläge richtig beurteilen, sie billigen oder verwerfen (Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 44, 125 (164)). Frage: Hätte mich die Bundesregierung über die DRV explizit informieren müssen über die Gesetzesänderung, da es ja ein erheblicher Einschnitt im Leben bedeutet, sonst hätte ich eine private BU-Versicherung abgeschlossen. Nun hab ich gar nix und bekomme auch keine EM-Rente, abwohl Berufsunfähig bin. Wissen Sie etwas? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Leserinnen und Leser,

einige Einträge entsprachen nicht der Nettikette. Ich habe sie gelöscht.

Einen guten Start in die Woche.

Ihr Admin

5 Antworten

Kasimiram 03.07.2021 | 12:25
Das hat die Bundesregierung ja getan, zwar nicht persönlich, aber umfangreich via Medien. Ich kann mich noch gut erinnern, wie Wolfgang Gerhardt im TV erläutert hat, wie die neue Erwerbsminderungsrente funktioniert. Wer keine drei Stunden mehr schafft, der kriegt. Berufsunfähigkeit nur noch als Vertrauensschutz für die damals 40 jährigen. Und dann gibt es Stichtage, ab wann das gilt. Durchaus möglich, dass man eine EU-RENTE vielleicht erhalten hätte, die Latte für die Erwerbsminderung aber höher gelegt wurde und man geht leer aus. So ist das Leben. Übrigens gab es zu meiner Zeit eine Invalidenrente für behindert Geborene, ohne Einzahlung und Wartezeit. Nicht genommen, gibt's nicht mehr,damit abfinden auch wenn man es im Nachhinein vielleicht bereut und findet das die es haben es womöglich doch richtig gemacht haben. Wenn Sie Berufsunfähig sind, bleibt nur etwas anderes zu machen. Ohnehin hätten Sie in dem Fall nur eine Teilrente erhalten oder nach altem Recht eine wesentlich niedrigere Berufsunfähigkeitsrente. Es ist, wie es ist.
Definition Öffentlichkeitsarbeitam 04.07.2021 | 13:18
Hallo, "Am 2. März 1977 unterstrich das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung staatlicher ÖFFENTLICHKEITSARBEIT: Sie muss die Bürgerinnen und Bürger über entscheidende Sachfragen umfassend informieren." Es ging darum, dass die Bürger via ÖFFENTLICHKEITSARBEIT (z.B. Fernsehen, Radio, Zeitschriften und Zeitungen - heute sicher auch Internet u.ä.) umgassend informiert werden. Von einer PERSÖNLICHEN Information einzelner Bürger steht hier nichts. Da umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit betrieben wurde, sehe ich hier keinerlei Erfolgschancen.
Siehe hieram 04.07.2021 | 13:34
Wurden Sie persönlich von der DRV angeschrieben, dass sich die Berechnungen der EM-Rente seit 01.01.2019 geändert haben? Oder dass sich die Mütterrente erhöht hat? Oder, noch gravierender, dass es in 2021 für alle Rentner (West) keine Rentenerhöhung gibt? Für Rentner (Ost) aber doch? Hmm, ist doch eigenartig.... Aber da alle Themen 'veröffentlicht' sind, ist dem von Ihnen zitierten Gesetz Folge geleistet. Eine 'explizite' Mitteilung 'persönlich an Sie' erfolgt NICHT. Wenn Sie Ihren Beruf nur noch unter drei Stunden ausüben können und auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch drei bis unter sechs Stunden, können Sie evtl. trotzdem einen Anspruch auf eine Teil-EM-Rente haben. Einfach mal einen Antrag stellen und das 'BU' dabei ignorieren und die Entscheidung abwarten.
Pjotram 04.07.2021 | 16:26
immerhin haben Sie 20 Jahre Beiträge gespart. Ob Sie von einer PV jetzt eine Rente bekommen würden, steht auch in den Sternen... Informationspflicht der Regierung/ des Gesetzgebers gilt regelmäßig schon als erfüllt, wenn es entsprechende Broschüren gibt, die bspw. beim Landratsamt ausliegen etc..
Brunoam 04.07.2021 | 17:18
So geht es uns "jüngeren" alle. Berufsunfähig bedeutet etwas anderes machen,so what?! Private Versicherungen haben damals auch größten Teils Verweisung beinhaltet oder schlossen Vorerkrankungen aus. Auch die geschützten Jahrgänge erhalten nur eine Teilrente und sind für den allgemeinen Arbeitsmarkt noch tauglich. Auch wenn es persönlich bitter ist, man stelle sich vor, jeder Berufsunfähige ab in Rente, unbezahlbar,auch wenn es das früher einmal gab. Aber auch da waren die Renten wesentlich niedriger als bei EU-RENTE. Und natürlich ist Ihr Alter schwierig für etwas neues, aber falls Sie so krank sind, dass es für einen GdB reichen würde und 35 Jahre vorliegen, wäre der Weg bis zur Altersrente nicht mehr so weit.
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