Hallo,
mir ist klar, dass meine Frage sehr speziell ist und vielleicht nicht ganz hier in dieses Forum passt.
In der Hoffnung, dass irgendein Leser hier vielleicht eine Antwort hat frage ich trotzdem mal.
Als unbefristeter Erwerbsminderungsrentner erhalte ich zusätzlich auch eine kleine Betriebsrente. Das war eine freiwillige Leistung meines Ex-Arbeitgebers gegenüber einer Pensionskasse VVaG ohne mein Zutun.
Ob es wohl möglich wäre eine Einmalzahlung statt der monatlichen, lebenslangen Rentenzahlung anzunehmen?
Hat es das schon mal gegeben?
Ja, das hat sicher schon einmal gegeben
Ob Sie eine Einmalzahlung anstelle einer monatlichen Zahlung erhalten können müssen Sie die Versicherung fragen.
Nein, eine Betriebsrente wird nicht auf die EM Rente angerechnet, auch nicht als Einmalzahlung.
Davon unabhängig wird sich jedoch die Kranken/Pflegekasse dafür interessieren.
Eine Einmalzahlung ist nicht selten.
Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen.
159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 Euro
Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen.
159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 Euro
Die Pflegeversichrerung muß immer gezahlt werden!
Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen.
159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 Euro
Die Pflegeversichrerung muß immer gezahlt werden!
Richtig, der Freibetrag 159,25€ (2020) gilt nur für die Krankenkassenbeiträge.
Noch ein mal für die ganz Kleveren: Flegeversicherung mus nicht gezalt werden. Die ist drin im Freibetrag. Nur falsch Ausagen hier.
Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen.
159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 Euro
Die Pflegeversichrerung muß immer gezahlt werden!
Richtig, der Freibetrag 159,25€ (2020) gilt nur für die Krankenkassenbeiträge.
Was habt Ihr den geraucht. Langsam nerven die ganzen Haupt- und Realschüler hier.
da wird sich einer wundern,wenn er mal nachliest...Freigrenze und Freibetrag...
Ob 159,25 Euro monatlich oder als Einmalzahlung 19.110,00 Euro bedeutet:
Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge!
Allerdings erfolgt eine volle Versteuerung.
Danke für die Antworten!
Ich habe zwei Online Rechner gefunden und tatsächlich werden bis 19.109,99 € keine Beiträge für Kranken- und/oder Pflegeversicherung angezeigt.
Bei 19.110,00 € sind jedoch 5,29 € monatlich fällig für 10 Jahre.
Muss ich das jetzt verstehen?
Bei 19.110,00 € sind jedoch 5,29 € monatlich fällig für 10 Jahre. Muss ich das jetzt verstehen?
Hallo Tim G.,
Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-)
Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-)
Gruß
w.
Bei 19.110,00 € sind jedoch 5,29 € monatlich fällig für 10 Jahre. Muss ich das jetzt verstehen?
Hallo Tim G.,
Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-)
Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-)
Gruß
w.
Was soll jetzt die Bemerkung mit dem ‚aha - der 120ste Teil..‘?
Das hatte der ‚Experte-10‘ doch anfangs bereits erklärt.
Ihre Antwort bringt mich ebenso nicht weiter wie die offensichtliche Falschbehauptung, dass stets die Pflegeversicherung bezahlt werden muss.
Warum schreiben die Leute hier denn sowas.
Bei 19.110,00 € sind jedoch 5,29 € monatlich fällig für 10 Jahre. Muss ich das jetzt verstehen?
Hallo Tim G.,
Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-)
Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-)
Gruß
w.
Was soll jetzt die Bemerkung mit dem ‚aha - der 120ste Teil..‘?
Das hatte der ‚Experte-10‘ doch anfangs bereits erklärt.
Ihre Antwort bringt mich ebenso nicht weiter wie die offensichtliche Falschbehauptung, dass stets die Pflegeversicherung bezahlt werden muss.
Warum schreiben die Leute hier denn sowas.
Tja, warum hat der Gesetzgeber die Sache unterschiedlich geregelt für Kranken-und Pflegeversicherung? Wird schon einen klugen Grund geben, aber macht es komplizierter. Dass da in einem Forum auch mal jemand was falsches sagt, muss man erwarten. Ich glaube, sie halten die richtige Behauptung grad für die falsche...
Bei 19.110,00 € sind jedoch 5,29 € monatlich fällig für 10 Jahre. Muss ich das jetzt verstehen?
Hallo Tim G.,
Frage Sie beim 'Programmierer' der Online-Rechners nach ...ggf. haben Sie sich aber auch bei der Dateneingabe vertippt ;-)
Vertrauen Sie auf die Ihnen hier genannten gesetzlichen Regelungen. Ob das für die Zukunft/alle 10 Jahre aktuell bleibt, ist abzuwarten ...die KV/PV wird das mtl. beobachten, wie sich Beitragssätze/gesetzliche Regelungen ggf. ändern werden -> "aha“, daher die mtl. Betrachtungsweise/der 120-ste Teil des Auszahlungsbetrages :-)
Gruß
w.
Was soll jetzt die Bemerkung mit dem ‚aha - der 120ste Teil..‘?
Das hatte der ‚Experte-10‘ doch anfangs bereits erklärt.
Ihre Antwort bringt mich ebenso nicht weiter wie die offensichtliche Falschbehauptung, dass stets die Pflegeversicherung bezahlt werden muss.
Warum schreiben die Leute hier denn sowas.
Tja, warum hat der Gesetzgeber die Sache unterschiedlich geregelt für Kranken-und Pflegeversicherung? Wird schon einen klugen Grund geben, aber macht es komplizierter. Dass da in einem Forum auch mal jemand was falsches sagt, muss man erwarten. Ich glaube, sie halten die richtige Behauptung grad für die falsche...
Frauke hat da den Tipp schon gegeben "Freigrenze und Freibetrag" bei der einer Versicherungsart "Freibetrag", bei der anderen Versicherungsart dann "Freigrenze".
Bei gesetzlich freiwillig KK-Versicherten fällt der Freibetrag beim bAV-Bezug weg, dito wenn der/die Rentner/in die KVdR- Mitgliedschaft nicht erreicht (also keine KK- Pflichtmitgliedschaft), auch da gibt es keinen Freibetrag.
Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen.
159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 Euro
Beachten Sie sämtliche andere Antworten nicht.
Warum lassen die angeblich wirklichen "Experten" eigentlich so einen Unsinn von Experte minus 10 hier stehen? Wissen Sie es auch nicht besser?
Ihr Admin
Noch wichtiger als Beleidigungen zu löschen wäre es, offensichtlich absichtlich falsche Antworten zu löschen, selbst wenn Leute wie Experte-10 dann hier keine Existenzberechtigung mehr hätten.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/betriebsrentenfreibetragsgesetz.html#:~:text=Die%20wesentlichen%20Regelungen%20des%20Gesetzes%3A%20Ab%201.%20Januar,verbeitragt.%20Der%20Freibetrag%20kommt%20also%20allen%20Betriebsrentnern%20zugute.
Siehe hier:
Interessant ist sicherlich, dass bei einer Einmalzahlung bis 19.110,00 Euro keine Abzüge für Kranken-Pflegeversicherung entstehen.
159,25 Euro x 12 Monate x 10 Jahre = 19.110,00 Euro
Wie lange wollen Sie dem Experten-10 denn noch hier seine Falschaussagen durchgehen lassen? Das geht jetzt seit Tagen so!