Da es sich hier um ein öffentliches Forum handelt, können wir leider nicht jeden Beitrag löschen, der unvollständige oder ggf. falsche Auskünfte enthält.
Um das Thema zu einem Abschluss zu bringen:
Hallo Tim G.,
bitte klären Sie mit Ihrer Pensionskasse, ob eine Einmalzahlung statt einer monatlichen Rentenzahlung in Ihrem Vertrag überhaupt vorgesehen ist.
Klären Sie bitte außerdem mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob der Freibetrag für die Krankenversicherung monatlich sowie eventuell auch jährlich gilt.
Unseres Erachtens gilt der Freibetrag lediglich für die Krankenversicherung- nicht für die Pflegeversicherung.
Da es sich hierbei jedoch nicht um das Rechtsgebiet der Rentenversicherung handelt, können Sie lediglich von Ihrer Krankenkasse verbindliche Auskünfte erhalten.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 20.08.2020, 11:32 Uhr]