Zählt eigentlich der ausgeübte Beruf mit beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente ?
Beispiel:
Herr A und Frau B haben MS und nahezu gleiche gesundheitliche Probleme. Beide habe Ermüdungserscheinung nach 6h Arbeit sowie leichtere Fatigue und ab und an Gleichgewichtsprobleme.
Herr A ist Dachdecker und turnt auf Dächern rum um diese zu decken. Frau B ist Sekretärin in einen großen Unternehmen und hat eine überwiegend sitzende Tätigkeit.
Beide wohnen im gleichen Ort und stellen gleichzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Wie würde die zuständige Stelle, die ja für beide gleich ist, im jeweiligen Fall entscheiden ?