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Erwerbsminderungsrente

von boehme 111.03.2010 | 19:24
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 1992 leide ich an immerwieder kehrenden Rückenschmerzen. 1998 wurde ein Wirbelgleiten festgestellt. 1999 war ich deshalb zur Reha über die Deutsche Rentenversicherung. Die Beschwerden wurden dadurch gelindert, traten aber erneut wieder auf. Ab 2004 konnte ich meine Tätigkeit als Produktionsarbeiterin wegen meiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr ausüben. Auf anraten meiner Hausärztin stellte ich einen Rentenantrag. 2005 bekam ich meine Kündigung. Bei der Anmeldung beim Arbeitsamt wurde ich einem Reha-Berater zugeteilt. Dieser riet mir zu einer Umschulung(Teilhabe am Arbeitsleben).Der Beginn war 2006. Meine Schmerzen wurden dann wieder schlimmer und die Fehltage häuften sich. 2007 habe ich nochmal eine Reha über die Krankenkasse durchgeführt. Wieder besserten sich während dieser Zeit die Beschwerden, doch es hielt nicht lange an. 2008 endete die Umschulung vor der IHK. Nun sollte ich dem 1.Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Doch es tat sich nichts, denn durch meine krankheitsbedingte Kündigung konnte ich keine Stelle finden. Dadurch das ich eh keine Arbeit hatte bin ich auch nicht mehr zum Arzt gegangen. 2009 fand ich dann doch endlich eine Arbeit für 5 Stunden am Tag. Doch leider konnte ich diese nur für 3 Wochen ausüben, denn meine Rückenbeschwerden wurden immer schlimmer und mir wurde wieder gekündigt. Als ich dann zu meiner Hausärztin gegangen bin schrieb sie mich erstmal krank( bin nun schon seid 4 Monaten arbeitsunfähig). Sie überwies mich zum MRT und der Befund stellte folgendes fest: Wirbelgleiten,Osteochondrose an HWS und LWS,2Bandscheibenvorfälle an LWS, Arthrose an HWS und LWS, Bandscheibenprotrusionen an HWS,Spondylophyten an HWS und LWS und Verdacht auf Morbus Bechterw(positiver HLA-B27).Sie riet mir nun dazu nochmals einen Rentenantrag zu stellen, da die Befunde jetzt eindeutige Erkrankungen am Bewegungsapperat zeigen. Nun bin ich aber sehr verunsichert, da ja mein 1.Rentenantrag auch im Klageverfahren abgewiesen wurde(meine Hausärztin meint aber das dies bedingt durch die Umschulung kam). Nun würde ich gern mal von einem Experten eine Meinung dazu hören oder einen guten Rat haben wollen. Ich bedanke mich bereits im Voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo boehme 1,

dass Sie Ihren ersten Rentenantrag auch im Klageverfahren nicht erfolgreich geltend machen konnten, steht grundsätzlich einer erneuten Antragstellung nicht entgegen. Bei einer erneuten Antragstellung würde durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger eine Prüfung stattfinden, ob nunmehr ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht; insbesondere, ob Ihr Leistungsvermögen durch die gesundheitlichen Einschränkungen so sehr eingeschränkt ist, dass Sie die medizinischen Voraussetzungen für eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erfüllen. Die sozialmedizinische Beurteilung Ihres Leistungsvermögen durch den Rentenversicherungsträger erfolgt allerdings nicht nach denselben Kriterien wie die Feststellung des Grades der Behinderung.

3 Antworten

Renten-Fachmannam 11.03.2010 | 20:13
Seit dem ersten Rentenantrag sind 5 Jahre vergangen. Wenn Ihre Hausärztin sagt, dass eine Verschlimmerung eingetreten ist, stellen Sie ruhig einen neuen Rentenantrag. Und wenn Sie es noch nicht getan haben, stellen Sie einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis. Der hat zwar keinen Einfluss auf die Entscheidung zur EM-Rente, ist aber je nach dem Grad der Behinderung für andere Verwendungszwecke nützlich.
boehme 1am 12.03.2010 | 09:42
1999 habe ich 30% Schwerschädigung durch das Amt bekommen. Habe aber jetzt einen Erhöhungsantrag gestellt. Mal sehn was dort entschieden wird. Mit meinen Erkrankungen einen Rentenantrag zu stellen, wäre schon sinnvoll,Oder? Gibt es denn eine Richtlinie bei DR auf welche Erkrankungen man eine Rente bekommt?
Clemensam 12.03.2010 | 10:43
30% ist noch nicht mal eine Schwerbehinderung. Selbst eine Erhöhung auf 50% oder mehr, würde ihnen im Rahmes ihres EM-Antrags nichts nützen... Grundsätzlich wird der Grad der Behinderung im EM-Verfahren nicht berücksichtigt oder bewertet und spielt darum keinerlei Rolle.
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