Hallo boehme 1,
dass Sie Ihren ersten Rentenantrag auch im Klageverfahren nicht erfolgreich geltend machen konnten, steht grundsätzlich einer erneuten Antragstellung nicht entgegen. Bei einer erneuten Antragstellung würde durch Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger eine Prüfung stattfinden, ob nunmehr ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht; insbesondere, ob Ihr Leistungsvermögen durch die gesundheitlichen Einschränkungen so sehr eingeschränkt ist, dass Sie die medizinischen Voraussetzungen für eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente erfüllen. Die sozialmedizinische Beurteilung Ihres Leistungsvermögen durch den Rentenversicherungsträger erfolgt allerdings nicht nach denselben Kriterien wie die Feststellung des Grades der Behinderung.