Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPunkt 1: Spätestens vor Erreichen der Regelaltersgrenze werden Sie von der Rentenversicherung angeschrieben, sodass dann spätestens die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt wird.
Punkt 2: Wenn Sie nach dem Eintritt des medizinischen Leistungsfalles (das Datum steht im Erwerbsminderungsrentenbescheid) rentenechtliche Zeiten zurückgelegt haben, könnte es sein, dass eine vorgezogene Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze dafür sorgt, dass sich die an Sie zu zahlende Altersrente erhöht. Ob dies so ist und Sie einen Antrag auf Umwandlung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen sollten, ist bei einem Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger zu klären.
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