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Erwerbsminderungsrente

von Stefanie10.10.2009 | 11:24
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Ich erhalte eine halbe Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 01.06.2009. Ab 01.12.2009 erhalte ich die volle Erwerbsminderungsrente. Bin arbeitslos. Am 06.11.1951 bin ich geboren. Meine Frage ist, wie es ist mit den Rentenabschlägen sowie Vertrauensschutzregelung und wann ich die Altersrente beantragen kann, Bleibt der Abschlag bestehen oder wie ist es?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

da Sie nicht vor dem 17.11.1950 geboren sind, besteht für Sie kein Vertrauensschutz. Der Abschlag beträgt bei Inanspruchnahme mit Vollendung des 60. Lebensjahres 10,8 %.

19 Antworten

Stefanieam 10.10.2009 | 11:40
Habe noch etwas vergessen und zwar bin ich seit 1998 schwerbehindert.
Schadeam 10.10.2009 | 12:45
Bei Ihrem Geburtsdatum hat die EM Rente einen Abschlag vom 10,8%, der sich auch nicht mehr ändert, wenn die Rente mal Altersrente heißt. Sofern Sie als volle EM Rentnerin auch keine Beiträge mehr zahlen, dürfte sich an der Rentenhöhe nichts mehr ändern, egal wie die Rente heißt und wann sie Altersrente heißt. (Außer natürlich den jährlichen Rentenanpassungen). Für den "Vertrauensschutz" hätten Sie vor dem 17.11.1950 geboren sein müssen :-))
Stefanieam 10.10.2009 | 13:06
Ich habe schon immer gearbeitet und habe 2004 verbindlich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewusst. Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Dann ist doch auch Vertrauensschutz gegeben oder?? Ab 2006 habe ich dann Arbeitslosengeld bezogen, ab März 2008 erhielt ich dann Hartz 4 Leistungen.
Schadeam 10.10.2009 | 13:40
Schrieb Stefanie nicht, dass Sie erst 1951 geboren ist? Dann brauche ich doch nicht durchzukauen, was wäre wenn,.... Wäre ich böse, würde ich wieder ablästern, ja ja wer lesen kann....etc.
Stefanieam 10.10.2009 | 14:00
Nein ich meine die Altersrente, ob die dann ohne Abschlag möglich ist.
Schadeam 10.10.2009 | 13:42
ändert alles nichts daran, dass es bei 10,8% Abschlag bleibt.....die Abschläge für die AR für Schwerbehinderte wurden im November 2000 verkündet und da Sie damals halt noch nicht 50 Jahre alt waren, haben Sie diesen Vertrauensschutz eben nicht (so stehts im Gesetz). Der Vertrauensschutz 2004 für Arbeitslose etc. ändert nichts an den Abschlägen - ohne Schwerbehinderung hätten Sie mit 60 aber 18% Abschlag.
Schiko.am 10.10.2009 | 13:37
Meinen Sie Vertrauensschutz für eine Erwerbsminderungsrente oder vielmehr, wenn bis 16.11. 1950 geboren ( 16.11.2000) ja bereits 50 % vorhanden, die AR. nach Schwerbehinderung mit 60 ohne Abschlag möglich. Würden dann nicht die jetzigen 10,8% Abschlag bei Antragstellung mit 60 Jahren für die AR nach Schwerbehinderung entfallen? Nochmals, vorausgesetzt bis 16.11.1950 geboren!!!!!!!!!! Die viellen I!! sind natürlich nicht für Sie gedacht. MfG.
Schadeam 10.10.2009 | 14:40
Nein, der Abschlag bleibt - da können Sie noch hundertmal fragen, eine andere Antwort kriegen Sie nicht.
Brigitteam 10.10.2009 | 15:16
Hallo Dann hab ich auch noch eine -merkwürdige- frage wo ich das hier alles lese. Man hat 3 jahre erwerbsminderungsrente bekommen mit den abschlägen, und arbeitet danach wieder. Bleiben die abschläge dann bei späterer rente auch oder hat das damit nichts zu tun ?? Gruss Brigitte
Lieber Wächteram 10.10.2009 | 15:32
sie sollten vielleicht mal lesen lernen. Da Stefanie am 06.11.1951 geboren ist kann sie NICHT Abschlagsfreie Rente beziehen,dazu hätte sie vor dem 17.11.1950 geboren sein müssen . Sollen wir es mit dem Nürnberger Trichter versuchen es einigen Foristen verständlich zu machen?
Forumswächteram 10.10.2009 | 15:15
@Schiko langsam reicht es aber wirklich mit ihnen !! Stefanie ist am 6.11.1951 geboren. Das hat Sie doch in ihrem ersten Beitrag klar geschrieben. Können Sie nicht lesen, das verstehen was Sie lesen oder vergessen Sie sofort wieder was Sie gerade gelesen haben ??? Geben Sie doch bitte 1 mal , nur 1 mal eine kurze und klare Antwort auf eine gestellte Frage. Und wenn es dann noch eine richtige Antwort ist umso besser !! Ihr ewiges Wenn und Aber und Hin und Her verwirrt doch alle mehr , als das es hilfreich wäre.
Schlumpiam 10.10.2009 | 15:10
Bei einer Erwerbsminderungsrente die in eine Altersrente dann umgewandelt wird, bleibt der Abschlag bestehen. Das ist doch völlig klar. Warum sollte dieser Abschlag dann bei Eintritt in die Altersrete wegfallen ? Manche Fragen hier sind echt merkwürdig..........
Schicko.am 10.10.2009 | 15:32
Natürlich habe ich gelesen wann die Dame geboren ist. Ist es aber denn verboten anzufragen, wäre Sie am 13.11.1950 geboren und bereits am 1.1.2000 die 50% zuerkannt gelten dann auch bei späterer Rente nach Schwerbehinderung weiterhin die 10,8%. Da brauchen Sie doch nicht "kauen" nur ja oder nein schreiben, oder es unterlassen überhaupt zu antworten. Dies war doch eine Frage allgemeiner Art und nicht wegen Frau Brigitte, so einfach ist dies gilt auch für den Wächter. MfG.
O-Oam 10.10.2009 | 16:08
\|||/ (o o) ,~~~ooO~~(_)~~~~~~~~~, | Please | | don't feed the | | TROLL! | '~~~~~~~~~~~~~~ooO~~~' |__|__| || || ooO Ooo
Schiko (the best)am 10.10.2009 | 16:56
Der Eintrag von 15.32 Uhr stammt natürlich nicht von mir, sondern vom Forentroll, was für jeden ("SchiCko") eigentlich sofort erkennbar gewesen wäre. Um 15.32 Uhr befand ich mich gerade mit meinem Hund gassigehend auf dem Heimweg vom örtlichen CSU-Rentnerstammtisch zum Floristen, um dort Blumen für die Gattin zu erwerben. Mit freundlichen Grüßen
Schiko.am 10.10.2009 | 19:48
Elendiger Spaßvogel. MfG.
Stefanieam 10.10.2009 | 20:25
Merkwürdige Fragen stellen heißt, dass es auch Leute gibt, die unwissend sind in diesen Angelegenheiten.
John Doam 12.10.2009 | 14:12
Hallo Stefanie, Ihre Fragen sind nicht merkwürdig. Das Rentenrecht, grad in Bezug auf Abschläge bei Vorrenten ist sehr sehr komplex. Lassen sie sich hier von eineigen Besserwissern nicht verunsichern. Die Abschläge die sie haben, bleiben bestehen, da sie nicht den Vertrauensschutz für die Rente für Schwerbehinderte Menschen erfüllen. Hallo Brigitte, wenn man eine Rente wg Erwerbsminderung einmal in Anspruch nimmt, und nicht den hier besprochenen Vertrauensschutz erfüllt, so ziehen sich die Abschläge auch in die Altersrente weiter.Sie bleiben also bestehen. An User Schiko., es ist sicherlich nicht sehr intelligent, hier irgendwelche wenn-dann Konstellationen zu konstruieren, wenn ein User eine für Ihn wichtige Frage stellt. Was würden sie denn sagen, wenn sie zur Polizei gehen, um zu melden das bei Ihnen eingebrochen wurde, und der Polizist Ihnen entgegnet, also wenn sie jetzt gemeldet hätten, das Ihr Auto gestohlen wurde, dann hätte ich Ihnen geholfen, aber so kann ich für sie nichts tun.
oh,oh Schickoam 12.10.2009 | 15:44
wenn der Hund nicht ...., hätte er den Hasen. Bla bla mfg
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