Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Karin07.10.2012 | 08:47
1703 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe meinen Bescheid bekommen, dass ich volle Erwerbsminderungsrente erhalte, bin aber mit dem Termin der Nachzahlung nicht einverstanden, meiner Meinung nach wird die Rente vom Termin der Antragstellung gezahlt. Am Tag der Antragstellung habe ich ALG I bekommen. Hat da jemand Erfahrungswerte? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karin,

der Beginn einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente richtet sich nach § 101 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Hiernach werden diese Renten nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt.

Voraussetzung ist natürlich die entsprechende rechtzeitige Antragstellung.

Sollte es sich um eine unbefristete Erwerbsminderungsrente handeln, so richtet sich der Beginn nach § 99 SGB VI.

Bei rechtzeitiger Antragstellung wird die Rente ab dem Monat gezahlt, an dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind. Somit frühestens mit dem Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Klaus-Peteram 07.10.2012 | 10:10
Das ist nicht richtig, das die Rente vom Tag der Antrragstellung gezahlt wird. " Eine befristete Rente beginnt frühestens mit dem siebten Kalendermonat nach Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Damit sie rechtzeitig gezahlt werden kann, reicht es aus, wenn Sie die Rente bis zum Ablauf dieses siebten Kalendermonats beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag erst später, beginnt die Rente auf Zeit“ erst mit dem Antragsmonat." http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Karinam 07.10.2012 | 10:23
vielen Dank
stupsiam 07.10.2012 | 12:28
wie verhält sich das bei §116 sgb wenn der Rehaantrag umgedeutet wird in einen Rentenantrag nach der Reha???
...................................am 07.10.2012 | 13:31
Was sollte sich denn dann anders verhalten? Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt dann vom Datum her als Antrag auf Rente.
Karinam 08.10.2012 | 13:14
danke
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026