Da Sie eine teilweise EM-Rente beziehen und ab 01.01.2014 arbeitslos sind, sollten Sie sich rechtzeitig arbeitslos melden. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für das ALG I erfüllt sind, erhalten Sie dann ALG. Dieses ALG I wird auf die teilweise EM-Rente angerechnet, so daß es evtl. zu einer Nullrente kommt und nur das ALG I gezahlt wird. Nach Beendigung der ALG-Zahlung können Sie dann die Altersrente beantragen, die ca. doppelt so hoch wie Ihre teilw. EM-Rente ist.
Wann werden Sie denn von der KK ausgesteuert? Sie erhalten ja vermutlich momentan noch KG.
vielen Dank für Ihre sehr nützlichen Ausführungen.Laut dem Rentenbescheid bekomme ich Rente ab 01.02.2013.Ausgesteuert von der KK eigentlich erst ab 06.2014. Vom Arbeitsamt wurde mir heut gesagt, dass , wenn ich die Rente beziehe, ich automatisch aus dem Amt raus bin. Wenn ich Sie richtig verstehe müßte ich mich gesund schreiben lassen und arbeitslos melden. Ich habe mich noch nie mit solchen Dingen beschäftigt, deshalb stelle ich mich auch bischen ungeschickt an. Sorry.
Mit Rente und KG sind Sie wahrscheinlich besser "bedient" (finanziell) als mit einer Altersrente.
Wenn die KK keine Probleme macht, beziehen Sie am Besten weiterhin das KG, sofern Sie weiterhin krankgeschrieben sind. Wenn Sie ausgesteuert sind, lassen Sie sich nicht mehr krank schreiben und beantragen das ALG.