Meine Freundin erhält Erwerbsminderungsrente auf Zeit, nun hat sie die Gelegenhiet eine geringfügige Beschäftigung für 2 Std. tgl. wöchentl. ca. 8 Std. auf geringfügiger Basis ab 15.02. aufzunehmen. Muss sie dies seperat dem Rentenversicherungsträger mitteilen oder genügt es dass ihre neuer Arbeitgeber dies über die Knappschaft mitteilt.
Danke für eine Auskunft
A. Zimmermann ies
02.02.2015, 17:21
von
=//=
Normalerweise soll jede Aufnahme einer Beschäftigung der DRV mitgeteilt werden. Da die Beschäftigung aber nur tgl. 2 Stunden ausgeübt und voraussichtlich die Hinzuverdienstgrenze von 450,- Euro nicht überschritten wird, ist dies nicht unbedingt erforderlich. Der Arbeitgeber muss den Mini-Job anmelden und dies wird dann elektronisch dem RV-Träger übermittelt.
02.02.2015, 20:24
von
Zimmermann Anja
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
02.02.2015, 21:11
von
grexit
also ich würde unbedingt der drv die Arbeitsaufnahme melden, selbst wenn es nur eine stunde in der Woche wäre !!!!
03.02.2015, 14:04
Experten-Antwort
Im Ergebnis hat „=//=“ wahrscheinlich recht. Allerdings gehört es zu den Mitwirkungspflichten alle Beschäftigungsaufnahmen anzuzeigen. Die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Zeitrente weitergewährt wird, hat dann der Rentenversicherungsträger vorzunehmen. Nur so kann mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer bösen Überraschung kommt.