In einer EM-RT ist ggf. eine Zurechnungszeit enthalten. Wenn diese Bewertung durch den Hinzuverdienst währen des Bezuges davon kompensiert wird, kann es zu einer Erhöhung der Altersrente kommen. Wenn nicht erhält man zumindest die EP die zur EM-RT führten.
Zur Kürzung: Einmal Kürzung immer Kürzung, ausser bei einem Vertrauensschutz.