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Experten-Antwort

ERWERBSMINDERUNGSRENTE

von Bernd 1102.03.2011 | 18:17
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe seit 2002 eine Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung und seit 2007 wegen voller Erwerbsminderung. In der Zeit des Bezuges der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung habe ich in Teilzeit weiter gearbeitet und Versicherungsbeiträge gezahlt. 20015 kann ich mit 63 Jahren als Schwerbehinderter in Altersrente gehen. Meine Frage: Wirken sich die seit Rentenbeginn gezahlten Rentenversicherungsbeiträge beim Bezug der Altersrente Rentenerhöhend aus und bleibt der Rentenabschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme bestehen für die gesamte Bezugsdauer der Rente also auch ab Beginn der Altersrente die nicht vorzeitig begehrt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In einer EM-RT ist ggf. eine Zurechnungszeit enthalten. Wenn diese Bewertung durch den Hinzuverdienst währen des Bezuges davon kompensiert wird, kann es zu einer Erhöhung der Altersrente kommen. Wenn nicht erhält man zumindest die EP die zur EM-RT führten.

Zur Kürzung: Einmal Kürzung immer Kürzung, ausser bei einem Vertrauensschutz.

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3 Antworten

...am 04.03.2011 | 19:23
Wenn Sie die Teil-EM-Rente wegen Hinzuverdienst als Teilrente bekommen haben, obwohl Sie eigentlich voll erwerbsgemindert waren, dann wirken sich die Beiträge aus der Teilzeitbeschäftigung erst in der Altersrente aus (wenn sie nicht von der Zurechnungszeit "aufgefressen" werden - siehe Beitrag vom Experten). Wenn Sie allerdings tatsächlich teilweise erwerbsgemindert waren und dann 2007 voll erwerbsgemindert, dann ist dies ein neuer Leistungsfall und die volle EM-Rente ist unter Berücksichtigung aller Zeiten bis zu diesem neuen Leistungsfall (inkl. der Beiträge aus der Teilzeitbeschäftigung) neu zu berechnen. D.h. in diesem Fall sind die Beiträge schon in der Rente enthalten.
...am 04.03.2011 | 19:23
Wenn Sie die Teil-EM-Rente wegen Hinzuverdienst als Teilrente bekommen haben, obwohl Sie eigentlich voll erwerbsgemindert waren, dann wirken sich die Beiträge aus der Teilzeitbeschäftigung erst in der Altersrente aus (wenn sie nicht von der Zurechnungszeit "aufgefressen" werden - siehe Beitrag vom Experten). Wenn Sie allerdings tatsächlich teilweise erwerbsgemindert waren und dann 2007 voll erwerbsgemindert, dann ist dies ein neuer Leistungsfall und die volle EM-Rente ist unter Berücksichtigung aller Zeiten bis zu diesem neuen Leistungsfall (inkl. der Beiträge aus der Teilzeitbeschäftigung) neu zu berechnen. D.h. in diesem Fall sind die Beiträge schon in der Rente enthalten.
-_-am 02.03.2011 | 20:08
:P 1. Ja und 2. Ja
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