Hallo Antons,
soweit Sie nicht (insbesondere aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung) in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt sind, können Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist grundsätzlich problemlos zurücknehmen. Im Übrigen möchte ich auch auf den Beitrag von „Abschläge“ verweisen.