Hallo zusammen. Ich hatte schon am 6.07.2022 hier mein Problem geschildert. Habe jetzt noch eine Frage.
Wenn ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle und er wird entschieden weniger als 3 Stunden Arbeit am Tag für 2 Jahre z.bsp.Oder es wird nur Galbe Rente zugesagt. Muss ich die Rente Annehmen oder kann ich sie ablehnen und versuchen arbeiten zu gehen?
Hallo Antons,
Sie können dann auch Ihren Antrag zurücknehmen, ob das allerdings schlau wäre bei Ihrer Krankheitsgeschichte, kann wohl keiner hier im Forum so recht beurteilen.
Wenn es 'nur' eine halbe EM-Rente geben würde, dürften Sie aber ja auf jeden Fall noch dazu verdienen, also auch arbeiten gehen, bis zu unter sechs Stunden.
Und Hinzuverdienen dürften Sie entsprechend Ihres höchsten Verdienstes der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Dieser 'Eintritt' wird erst nach Antragstellung festgestellt, kann also bereits zurück liegen.
Und auch bei einer vollen EM-Rente dürften Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens hinzuverdienen, wenn Sie da in den weniger erlaubten Stunden (unter drei) mehr verdienen, als die erlaubten 6.300,00 EUR würde die Rente gemindert werden. Aber auch hier hätten Sie theoretisch die Möglichkeit, so viel zu verdienen, wie bei einer Teil-EM-Rente, wobei die Rente dann aber nicht mehr bezahlt werden würde.
Nutzen Sie, wie 'Sozialdienstlerine' Ihnen bereits neulich geraten hat, den Sozialdienst in der Rehaklinik, dort bekommen Sie umfassende und auch übergreifende Beratung (also auch wie wäre es mit ALG und Teil-EM und derlei Spezialitäten).
Und hören Sie sich aber auch an, was Ihr Arbeitgeber Ihnen als 'Leidensgerechten Arbeitsplatz' bieten kann, ggfs. mit unterstützenden Maßnahmen ebenfalls durch die DRV, Stichwort LTA > auch beim Sozialdienst hinterfragen!
Lassen Sie sich dort notfalls zwei Termine geben!!
Viel Erfolg und alles Gute!
Hallo Antons,
soweit Sie nicht (insbesondere aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse zur Reha-Antragstellung) in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt sind, können Sie den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist grundsätzlich problemlos zurücknehmen. Im Übrigen möchte ich auch auf den Beitrag von „Abschläge“ verweisen.