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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Ehrenamt 2. Vorsitzende

von Carlos08.03.2019 | 20:53
221 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo seit einiger Zeit beziehe ich eine entfristete volle EWR. In meinem kleinen Sportverein bin ich zweiter Vorsitzender, ich bekomme keine Vergütung, bzw. keine Aufwandsentschädigung. Im Monat bin ich ca. 1 Stunde zusammengefasst Tätig. muss ich diese Tätigkeit bei der Rentenversicherung angeben. Schon jetzt vielen Dank für eine Antwort. Viele Grüße Carlos

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carlos,

steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Hinzuverdienst. Die Aufwandsentschädigung, die Sie von Ihrem Verein bekommen, dürfte steuerfrei sein. Das heißt, Sie müssen sie nicht an Ihren Rentenversicherungsträger melden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carlos,

ich würde diese geringfügige ehrenamtliche Tätigkeit nicht als meldepflichtige Beschäftigung sehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

W*lfgangam 08.03.2019 | 23:29
Hallo Carlos, natürlich nicht. das hier ist keine 'richtige' Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit, die den Kriterien des allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht/nahe kommt (3 Std. tgl. an 5 Tagen die Woche), wie es Grundlage für die Beurteilung eine Erwerbsminderungsrente ist. Gruß w.
Karlam 09.03.2019 | 11:01
Nein, in diesem Fall musst du keine Angaben machen. Ich vermute mal beim 1. Vorsitzender hättest du einige Stunden im Monat und mit Entgelt. Da müsstest du deine Mitteilungspflichten nachkommen.
Carlosam 11.03.2019 | 16:22
Sehr geehrter Experten, da ich als 2. Vorsitzender wie oben angegeben, im Monat ca. eine Stunde tätig bin, Frage - muss ich diese Tätigkeit Melden? Gruß Carlos
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