Guten Morgen Hayro,
einen Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung können Sie (sofern dann die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind) frühestmöglich mit Vollendung Ihres 61. Lebensjahres und 4 Monaten verwirklichen.
Beachten Sie jedoch, dass dann grundsätzlich eine dauerhafte Rentenminderung in Höhe von 10,8 % zu berücksichtigen ist.
Auf einen Antrag für die Erwerbsminderungsrente hat Ihre Schwerbehinderung grundsätzlich keinen Einfluss. Sie kann bei der Entscheidungsfindung von unserer ärztlichen Abteilung hilfreich sein, ist jedoch keine Voraussetzung für eine Bewilligung dieser Rente.
Eine weitere Möglichkeit ist die medizinische Reha. Hier ist das Ziel, durch eine Maßnahme die Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken oder sie zu überwinden.
Sobald ein entsprechender Reha-Antrag gestellt wird, wird von der Rentenversicherung ebenfalls geprüft, ob die Voraussetzungen für die beantragte Reha erfüllt sind. Sollte bei dieser Prüfung die Entscheidung fallen, dass eine medizinische Reha nicht zum gewünschten Erfolg führen würde, informiert Sie die Rentenversicherung darüber und bietet Ihnen an, einen Formantrag auf die Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Generell gilt:
Sie entscheiden, ob Sie einen Rentenantrag stellen möchten (zumindest solange Sie kein anderer Sozialleistungsträger dazu auffordert). Ob Ihr Arbeitgeber in diesem Fall eine Kündigung aussprechen kann, können wir nicht beantworten, da es sich hier um arbeitsrechtliche Sachverhalte handelt. Dazu wenden Sie sich bitte an die Schwerbehindertenvertretung oder an Ihre Personalabteilung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung