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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Hayro14.05.2020 | 20:22
84 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bin 60 Jahre alt. Arbeite seit 40 Jahren bei der einer Firma. Habe Schwerbehindertenauaweis von 60 %. Mein Arbeitgeber hat mich drum gebeten Rentenantrag zu stellen. Muss ich die angebotene Rente annehmen? Kann mich mein Arbeitgeber kündigen? Welche Möglichkeiten gibt es?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Hayro,

einen Anspruch auf eine Altersrente wegen Schwerbehinderung können Sie (sofern dann die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind) frühestmöglich mit Vollendung Ihres 61. Lebensjahres und 4 Monaten verwirklichen.

Beachten Sie jedoch, dass dann grundsätzlich eine dauerhafte Rentenminderung in Höhe von 10,8 % zu berücksichtigen ist.

Auf einen Antrag für die Erwerbsminderungsrente hat Ihre Schwerbehinderung grundsätzlich keinen Einfluss. Sie kann bei der Entscheidungsfindung von unserer ärztlichen Abteilung hilfreich sein, ist jedoch keine Voraussetzung für eine Bewilligung dieser Rente.

Eine weitere Möglichkeit ist die medizinische Reha. Hier ist das Ziel, durch eine Maßnahme die Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken oder sie zu überwinden.

Sobald ein entsprechender Reha-Antrag gestellt wird, wird von der Rentenversicherung ebenfalls geprüft, ob die Voraussetzungen für die beantragte Reha erfüllt sind. Sollte bei dieser Prüfung die Entscheidung fallen, dass eine medizinische Reha nicht zum gewünschten Erfolg führen würde, informiert Sie die Rentenversicherung darüber und bietet Ihnen an, einen Formantrag auf die Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Generell gilt:

Sie entscheiden, ob Sie einen Rentenantrag stellen möchten (zumindest solange Sie kein anderer Sozialleistungsträger dazu auffordert). Ob Ihr Arbeitgeber in diesem Fall eine Kündigung aussprechen kann, können wir nicht beantworten, da es sich hier um arbeitsrechtliche Sachverhalte handelt. Dazu wenden Sie sich bitte an die Schwerbehindertenvertretung oder an Ihre Personalabteilung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Antwortam 14.05.2020 | 21:17
Ihr Arbeitgeber kann Sie gern darum bitten, dem nachkommen müssen Sie nicht. Einen (außerordentlichen) Kündigungsgrund bieten Sie Ihrem Arbeitgeber, je nach Betriebsgröße, wenn Sie krankheitsbedingt übermäßig viel ausfallen und der Ausfall betriebsschädigend ist und ein BEM-Verfahren negativ ausgefallen ist, sowie mit Zustimmung des Integrationsamtes. Sollten Sie gesundheitlich dermaßen angeschlagen sein, dann entscheidet die Rentenversicherung nach einem Antrag, ob Sie erwerbsgemindert sind und Sie erhalten einen dementsprechenden Bescheid.
Schadeam 15.05.2020 | 08:14
Ergänzung: wenn Sie 60 Jahre alt sind, sind Sie Jg 1959 oder 1960. Dann können Sie eine Altersrente wg Schwerbehinderung derzeit noch gar nicht bekommen. Bei JG 59 mit 61+ 2 Monaten, bei Jg 60 mit 61 + 4
Brunnoam 15.05.2020 | 08:33
Ihr Arbeitgeber meint es nur gut mit Ihnen. Er schlägt ihnen vor das Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Das hätte bei Bewilligung für Sie den Vorteil das Sie noch eine Zurechnungszeit von ca.6 Jahre bekommen. Auch wenn dann zwar noch 10,8% abgezogen werden ist das immer noch ein besseres Geschäft für Sie als die Rente wegen Schwerbehinderung. Also versuchen Sie es.
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