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Erwerbsminderungsrente: Formular für den Arbeitgeber irritiert mich

von Thomaso05.04.2009 | 20:29
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Guten Tag, ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, der noch nicht bewilligt ist. In diesem Zusammenhang erhielt ich jetzt ein Formular der Rentenversicherung, das mein Arbeitgeber ausfüllen soll. Konkret geht es um die "Bescheinigung über Beschäftigungsverhältnisse nach Beginn einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit". Mein Arbeitgeber weiß bislang allerdings nicht von meinem Rentenantrag. Mit Ausfüllen des Formulars wird sich das ändern. Habe allerdings wenig Angst vor einer möglichen Kündigung, da ich einen Schwerbehindertenausweis (GdB 90) besitze. Kopfzerbrechen bereitet mir aber die Frage in dem Formular, ob das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird, wenn ein Bescheid über die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente erteilt wird. Was muss da angekreuzt werden: Ja, Nein oder Ruhen des Vertrages? Irritierend finde ich auch die Frage: "Die Beschäftigung wird zukünftig ausgeübt gegen ein Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von monatlich..." Ich habe doch einen Rentenantrag gestellt und gehe davon aus, dass ich künftig nicht mehr die Beschäftigung ausüben kann - zumal ich laut aktuellem MDK-Gutachten, das auch der Rentenversicherung vorliegt, arbeitsunfähig auf Dauer, erwerbsgemindert ("kein positives Leistungsbild feststellbar") und berufsunfähig bin. Und selbst wenn noch eine Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber möglich wäre, wie kann man schon jetzt sagen, was ich künftig verdienen werde? Das dürfte doch davon abhängen, in welche Höhe die EM-Rente gewährt wird? Was also sollte in diesem Feld auf dem Formular dann jetzt aktuell ausgefüllt werden? Einfach in diesem Feld keine Angaben machen? Ich bin ratlos und hoffe auf Expertenhilfe oder zumindest einen Rat, an wen man "Neutrales" sich bei der Klärung dieser Frage wenden kann. Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Alternativ können Sie im Vorfeld der Rentengewährung auch gerne schriftlich nachfragen ob und in welchem Umfang eine Rente wegen Erwerbsminderung gewährt würde. Für weitere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber spielt es schon eine Rolle, ob nur teilweise Erwerbsminderung und/oder eine Zeitrente gewährt wird. Auch wäre die Höhe der Rente nicht ganz uninteressant. Weisen Sie den Rententräger darauf hin, dass bis zur Vorlage einer Entscheidung über die Rente der Arbeitgeber keine Kenntnis vom Antrag erhalten soll.

Ich sehe das nicht so, dass der Arbeitgeber alleine entscheidet. Vielmehr besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein zweiseitiger Vertrag. Es sollte doch immer irgendwie zu einer Einigung kommen können. Nach meiner Erfahrung ist die öfter passgenau.

1 Antworten

Corlettoam 06.04.2009 | 07:11
Damit dürfte Ihnen die EM-Rente bewilligt werden, da dieses Formular für den Arbeitgeber eigentlich nur dann zugesandt wird, wenn die Rente genehmigt wurde. Sie sollten dann eigentlich zeitnah ihren Rentenbescheid erhalten. Die Fragen auf dem Formular bezüglich des Arbeitsverhältnisses sollen auch nicht Sie , sondern ihr Arbeitgeber beantworten. Insofern baruchen SIE sich darüber doch gar keine Gedanken machen , sondern müssen dies ihrem Arbeitgeber überlassen. Ob Ihr Arbeitsverhältnis nach einer Rente weiter besteht oder nicht oder ob es ruhend gestellt wird, liegt nicht mehr in ihrer Hand sondern entscheidet ihr Arbeitgeber ! Das Arbeitsverhältnis endet durch eine EM-Rente NICHT automatisch , sondern muesste dann von einer Seite - fristgerecht !! - gekündigt werden oder eben ruhend gestellt werden ( Entscheidung des Arbeitgebers ). Sollten Sie der Meinung sein, das ihre Schwerbehinderung Sie vor einer Kündigung schützt , liegen Sie aber komplett falsch. Der Arbeitgeber benötigt für die Kündigung eines Schwerbehinderten vorab lediglich die Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamtes und diese wird in 99% aller Anfragen erteilt ! Insofern könnte ihr Arbeitgeber jetzt nach Kenntnis ihrer EM-Rente Sie durchaus - natürlich nur unter Einhaltung ihrer individuellen Kündigungsfrist ! - kündigen. Geben Sie das Formular bei ihrem Arbeitgeber ab, lassen es ausfüllen und holen es selbst wieder ab und schicken es dann erst zur Rentenversicherung. Dann sehen Sie ja, was ihr Arbeitgeber hinsichtlich ihres Arbeitsverhältnisses plant.
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