Hallo Rolf,
die Nachzahlung Ihrer Rente wurde vom Rentenversicherungsträger einbehalten, da andere Leistungsträger Erstattungsansprüche geltend gemacht haben. In Ihrem Fall wahrscheinlich die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit. Wie zügig die Nachzahlung abgerechnet werden kann, ist abhängig von der Rückantwort dieser Leistungsträger. Im Regelfall werden diese Leistungsträger unmittelbar nach Kenntnis der Rentengewährung die Zahlungen einstellen und beim Rentenversicherungsträger den Erstattungsanspruch getrennt nach Monaten beziffern. Für den Zeitraum, in dem Sie keine Leistungen erhalten haben, steht für Sie der Rentenbetrag aus der Nachzahlung zur Verfügung und wird Ihnen mit Abrechnung der Nachzahlung angewiesen. Über den aktuellen Sachstand der Abrechnung Ihrer Nachzahlung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Wir empfehlen Ihnen unabhängig davon die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit über die Rentengewährung zu informieren. Ihre erste laufende Rentenzahlung wird Ende Juli für den Monat Juli überwiesen.