Hallo Chris,
wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen über die schulischen Ausbildungszeiten bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen. Dort wird geprüft, welche Zeiten berücksichtigt werden können.
Hierdurch ist dann auch ersichtlich für welche Zeiten der schulischen Ausbildung eine Nachzahlung geleistet werden kann.
Schul- und Studienzeiten sind Anrechnungszeiten wegen Ausbildung und erhalten seit dem 01.01.2009 keine Bewertung. Sofern diese mit Beiträgen zusammentreffen, wäre hierfür eine beitragsgeminderte Zeit zu berücksichtigen. Inwieweit dies Ihre persönliche Rentenberechnung bezüglich einer Zurechnungszeit beeinflusst, wäre in einem Beratungstermin in einer der Beratungsstellen vor Ort anhand einer aktuellen Rentenauskunft zur Höhe einer Erwerbsminderungsrente zu besprechen. Hierbei kann auch die Möglichkeit der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen wegen Schulausbildung und deren Auswirkung besprochen werden.