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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - freiwillige Beiträge durch Midi-Job während Studium

von Chris26.10.2019 | 14:25
91 Ansichten
2 Antworten

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Hallo liebes Forum, ich stehe vor der Entscheidung, eine Erwerbsminderungsrente beantragen zu müssen. Da ich allerdings noch sehr jung bin (34), stellt sich mir vorallem die Frage, ob ich davon überhaupt leben könnte. Nun habe ich schon verstanden, dass die durchschnittlichen Rentenpunkte meines Erwerbslebens auf das Alter von 65 Jahren und 8 Monate hochgerechnet werden und dann wieder einen Abschlag von 10,8 % erhoben wird. Allerdings ist meine Erwerbsminderungsrentenhöhe im letzten Bescheid deutlich niedriger. Ich vermute, dass es daran liegt, dass ich dauerhaft neben Schule und Studium in einem Mini- oder Midi-Job gearbeitet habe und freiwillig Beiträge an die DRV gezahlt habe. Nun meine Frage, wird bei Kontenklärung die Studien und Schulzeit als beitragsfreie Zeit eingetragen werden? Ansonsten würde ich ja dafür bestraft, dass ich freiwillig Beiträge bezahlt habe, da dann natürlich die durchschnittlichen Rentenpunkte extrem niedrig sein würden. Ich bin erst seit ca 7 Jahren voll im Erwerbsleben und habe davor eben die Schule besucht und studiert. In dieser Zeit habe ich durch die Zuzahlung zwar Rentenpunkte gesammelt, aber natürlich nicht viel. Diese Zeit würde aber bei einer Durchschnittsberechnung aus den insgesamt 17 Jahren deutlich ins Gewicht fallen und somit die Hochrechnung extrem vermindern. Außerdem habe ich gelesen, dass ich freiwillig Beiträge nachzahlen kann um meine (Erwerbsminderungs-)rente zu erhöhen. Wie gehe ich hier vor und für welche Zeiten kann ich das tun? Vielen Dank für Ihre Antworten!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris,

wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen über die schulischen Ausbildungszeiten bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen. Dort wird geprüft, welche Zeiten berücksichtigt werden können.

Hierdurch ist dann auch ersichtlich für welche Zeiten der schulischen Ausbildung eine Nachzahlung geleistet werden kann.

Schul- und Studienzeiten sind Anrechnungszeiten wegen Ausbildung und erhalten seit dem 01.01.2009 keine Bewertung. Sofern diese mit Beiträgen zusammentreffen, wäre hierfür eine beitragsgeminderte Zeit zu berücksichtigen. Inwieweit dies Ihre persönliche Rentenberechnung bezüglich einer Zurechnungszeit beeinflusst, wäre in einem Beratungstermin in einer der Beratungsstellen vor Ort anhand einer aktuellen Rentenauskunft zur Höhe einer Erwerbsminderungsrente zu besprechen. Hierbei kann auch die Möglichkeit der Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen wegen Schulausbildung und deren Auswirkung besprochen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 26.10.2019 | 22:03
Hallo Chris, Ihre Frage korrespondiert auch mit diesem Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/erwerbsm… der die 'Strafe' bei Ausbildungszeit + Pflichtbeitragszeit + und warum ich das überhaupt gemacht habe, beleuchtet. Gruß w.
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