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Erwerbsminderungsrente für Hausfrau

von Petra13.04.2008 | 22:52
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Forum, ich schreibe hier für eine gute Freundin. Da sie selber leider diese Informationsquelle nicht nutzen kann, bitte ich um hilfreiche Hinweise. Zu ihrer Situation: Sie hat seit 9 Jahren eine schwere psychische Krankheit verbunden mit Krankenhausaufenthalt und zeitweise so schweren Attacken, die sie völlig hilflos machen und umgehend ärztliche Hilfe erfordern. Jeder normale, für mich geringsten, Stress schaltet sie umgehend aus. Sie ist ohne Medikamente nicht fähig, den Alltag zu gestalten und nach Aussage und Erfahrung ihres Facharztes durch ihrer Krankheit für immer arbeitsunfähig. Vor 5 Jahren (nach 25 Ehe-Jahren) hat sie sich von ihrem Mann getrennt der vermutlich auch nicht unwesentlich zum Ausbruch der Erkrankung beigetragen hat und erhält von ihm z.Zt. ca. €300 Trennungsunterhalt, wesentlich weniger als ihr errechnet wurde und sie nimmt seither des lieben Friedenswillen weiterhin einen Mini-Job (Bezahlung €6/Std. je nach anwesenden Stunden/keine weiteren Leistungen) war dem sie, je nach Gesundheitsstand, nachgeht. Physische und psychische Belastung lässt sie danach allerding für Stunden wenn nicht Tage "ausfallen". Zum Leben hat sie sehr wenig und möchte daher gerne dazu verdienen, was aber nach Anfrage bei ihrem Arzt dringlichst in Abrede gestellt wurde. Nach ihrer Ausbildung hat sie noch ca. 1Jahr (inkl.AL) gearbeitet. In der gemeinsamen Ehezeit hat sie auf seinen Wunsch hin nicht gearbeitet, 2 gemeinsame Söhne (25+31J.) überwiegend alleine großgezogen und sich um den Haushalt gekümmert. Für ihre Rente hat sie also nicht vorgesorgt. Nun meine Fragen: Besteht für sie die Aussicht auf Erfolg, Rente wegen v o l l e r Erwerbsminderung nach vorliegen der medizinischen Voraussetzungen (de facto / welche Schritte sind erforderlich), welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen?Wie kann der Stein ins Rollen gebracht werden? Vielen Dank vorab Gruß Petra

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen für eine Erwerbsminderungsrente auch in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Pflichtbeiträge können nur gezahlt werden, wenn auch Versciherungspflicht besteht. Wenn Ihre Freundin während des Minijob nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hatte, ist dies leider auch nicht mehr rückwirkend möglich. Das geht immer nur für die Zukunft.

6 Antworten

Petraam 13.04.2008 | 22:57
Hallo Forum, ich schreibe hier für eine gute Freundin. Da sie selber leider diese Informationsquelle nicht nutzen kann, bitte ich um hilfreiche Hinweise. Zu ihrer Situation: Sie hat seit 9 Jahren eine schwere psychische Krankheit verbunden mit Krankenhausaufenthalt und zeitweise so schweren Attacken, die sie völlig hilflos machen und umgehend ärztliche Hilfe erfordern. Jeder normale, für mich geringsten, Stress schaltet sie umgehend aus. Sie ist ohne Medikamente nicht fähig, den Alltag zu gestalten und nach Aussage und Erfahrung ihres Facharztes durch ihrer Krankheit für immer arbeitsunfähig. Vor 5 Jahren (nach 25 Ehe-Jahren) hat sie sich von ihrem Mann getrennt der vermutlich auch nicht unwesentlich zum Ausbruch der Erkrankung beigetragen hat und erhält von ihm z.Zt. ca. €300 Trennungsunterhalt, wesentlich weniger als ihr errechnet wurde und sie nimmt seither des lieben Friedenswillen weiterhin einen Mini-Job (Bezahlung €6/Std. je nach anwesenden Stunden/keine weiteren Leistungen) war dem sie, je nach Gesundheitsstand, nachgeht. Physische und psychische Belastung lässt sie danach allerding für Stunden wenn nicht Tage "ausfallen". Zum Leben hat sie sehr wenig und möchte daher gerne dazu verdienen, was aber nach Anfrage bei ihrem Arzt dringlichst in Abrede gestellt wurde. Nach ihrer Ausbildung hat sie noch ca. 1Jahr (inkl.AL) gearbeitet. In der gemeinsamen Ehezeit hat sie auf seinen Wunsch hin nicht gearbeitet, 2 gemeinsame Söhne (25+31J.) überwiegend alleine großgezogen und sich um den Haushalt gekümmert. Für ihre Rente hat sie also nicht vorgesorgt. Nun meine Fragen: Besteht für sie die Aussicht auf Erfolg, Rente wegen v o l l e r Erwerbsminderung nach vorliegen der medizinischen Voraussetzungen (de facto / welche Schritte sind erforderlich), welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen?Wie kann der Stein ins Rollen gebracht werden? Vielen Dank vorab Gruß Petra
dirkam 14.04.2008 | 01:53
Auf jeden Fall hat sie Anspruch auf Leistungen der Arge oder des Sozialamtes, sie sollte mit einem ärztlichen Attest mal bei der Arge vorsprechen um einen Antrag zu stellen.
Haseam 14.04.2008 | 08:06
Ziehen Sie einen Antrag beim Grundsicherungsamt in Betracht. Hier wird dann ggf. auch die Feststellung der Erwerbsminderung auf Dauer beim RV-Träger eingeleitet. Sonst kann ich nur dem Rat zustimmen eine Beratung bei Ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV wahrzunehmen.
Schadeam 14.04.2008 | 07:41
abhängig vom Gesundheitszustand würde ein Anspruch auf EM Rente dann bestehen, wenn Ihre Freundin in den 5 Jahren vor der Erkrankung 3 Jahre Pflichtversichert gewesen wäre. Das scheidet nach Ihrer Schilderung aus - sie war Hausfrau. Sofern Sie beim Minijob nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hat und Eigenbeiträge geleistet hat, hat sie keine Chance. Sie sollte sich aber bei der nächsten Beratungsstelle der RV um eine Klärung des Versicherungskontos bemühen, bzw. den letzten Versicherungsverlauf anschauen, dort steht drin, falls sie pflichtversichert war.
Petraam 15.04.2008 | 19:09
Hallo Experte, leider ist sie schon 9 Jahre krank und kann seitdem keiner versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit nachgehen. Sie ist froh, überhaupt eine Arbeit zu haben. Ihrem jetzigen 6€-Job (ca €240/Mon)geht sie seitdem nach, um ihrem Mann nicht "zu sehr" zur Last zu fallen. Ob hier Pflichtbeiträgen abgeführt werden, muss sie in Erfahrung bringen. Gruß Petra
Petraam 16.04.2008 | 14:48
Kann evtl. eine Nachzahlung der Pflichtbeiträge für drei Jahre in Betracht gezogen werde -möglich? Gruß Petra
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