Hallo,
ich hätte da ein wichtiges Anliegen, evtl. kann mir da jemand einen ersten Ansatz geben. Und zwar ist kürzlich meine Schwester verstorben aufgrund einer schweren Krankheit. Sie hatte nicht gearbeitet, da sie nach ihrer Schulausbildung gestorben ist. Damals wurde ihr gesagt, dass sie keine Leistungen beanspruchen kann, da sie noch Zu Hause wohnt und unterhaltsberechtigt ist und eben nicht gearbeitet hat. Dabei blieb es dann auch. Nun habe ich zufällig mitbekommen, dass man bereits bei einmaligem Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung (sie erhielt Halbwaisenrente) Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hätte. Einen Antrag hatte sie nicht gestellt. Kann man als Erbe so einen Antrag noch stellen? Geht das, das man rückwirkend etwas bewirken kann oder müsste man das gerichtlich aushandeln? Vielleicht kennt sich da jemand zufällig mit aus.
Vielen Dank!