Hallo ich bin ab 01.03.08 Bezieher einer halben Teilerwerbsunfähigkeitsrente und gehe weiter noch auf Teilzeitbasis arbeiten. (Knapp unter 6 Stunden) Mein Gehalt als Teilzeitkraft liegt über der für mich geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der KV ! Ich bin seit 1999 privat versichert. Muß ich hier etwas beachten als Bezieher einer Rente ?
Danke für viele Infos
08.02.2008, 08:01
Experten-Antwort
Als privat kk-Versicherter erhalten Sie einen Zuschuss zur KK; mehr nicht.
09.02.2008, 06:20
von
Schiko.
In der gesetzlichen-gleich ob pflicht oder freiwillig versichert- gilt ab 1.1.08 im monat 3.600 bemessungsgrenze.
Gilt diese grenze für sie auch
als privat versicheter?
MfG.
11.02.2008, 13:17
Experten-Antwort
Lieber "Schiko", NATÜRLICH nicht. Bei der privaten gibt es keine BBG. Es wird lediglich auf das Risiko des Berufes abgestellt.
11.02.2008, 20:28
von
Schiko.
Kann ihnen nur zu 100 % recht geben. Nur die frage der geltenden " Beitragsbemessungsgrenze" finde ich noch nicht geklärt.
Andree schrieb doch"Mein gehalt als teilzahlungskraft liegt über der für m i c h geltenden Beitragsbemessungs- grenze in der KV", dies ließ mich zweifeln für einen privatversicherten.