Hallo ich bin ab 01.03.08 Bezieher einer halben Teilerwerbsunfähigkeitsrente und gehe weiter noch auf Teilzeitbasis arbeiten. (Knapp unter 6 Stunden) Mein Gehalt als Teilzeitkraft liegt über der für mich geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der KV ! Ich bin seit 1999 privat versichert. Muß ich hier etwas beachten als Bezieher einer Rente ?
Danke für viele Infos
04.02.2008, 06:57
von
Michael1971
Falls noch nicht geschehen, Antrag auf Beitragszuschuß zur Krankenversicherung stellen. Sonst ist eigentlich nichts zu beachten.
05.02.2008, 07:05
Experten-Antwort
Außer der Beantragung des Beitragsszuschusses zur KV fällt mir- wie Michael- nichts ein, was zu beachten wäre.
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....